Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Kapitalanleger-Musterverfahren
Weitere News
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Weg für ein Kapitalanleger-Musterverfahren rund um den offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI freigemacht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Risikoklassifizierung und möglichen Schadenersatzansprüchen von Anlegern.
Redaktion experten.de / KI-generiert
28.05.2026
Recht
Offene Immobilienfonds: Gericht ebnet Weg für Musterverfahren gegen ZBI
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat den Weg für ein Kapitalanleger-Musterverfahren rund um den offenen Immobilienfonds UniImmo: Wohnen ZBI freigemacht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Risiken des Fonds gegenüber Anlegern zu niedrig dargestellt wurden. Das Verfahren könnte weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung für den Markt offener Immobilienfonds bekommen.
Der Wirecard-Fall wird auch den BGH beschäftigen.
geralt / pixabay
28.02.2025
Recht
Wirecard-Fall: BGH muss über die Haftung von EY entscheiden
Im Wirecard-Skandal hat das Bayerische Oberste Landesgericht eine Teil-Musterentscheidung getroffen, die weitreichende Folgen für geschädigte Anleger haben könnte. Demnach fallen Fragen zur Haftung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young GmbH) nicht in den Anwendungsbereich des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) und müssen stattdessen in Einzelverfahren geklärt werden.