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Weitere News
Mann-Briefkasten-114197-PB-IWMedien
11.01.2018
Infothek 4 Wände
Abrechnung der Betriebskosten ist bis zum 31.12. des Folgejahres möglich
Eine Abrechnung, die an Silvester bis 18:00 Uhr im Briefkasten des Mieters zugestellt wird, ist noch immer rechtzeitig, entschied das Landgericht Hamburg.
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