Spätestens bis zum 23. Februar 2018 müssen alle aus der Insurance Distribution Directive1 (IDD) abzuleitenden Anforderungen umgesetzt werden. Für Versicherungsunternehmen stellen unter anderem das Produktgenehmigungsverfahren, Offenlegungspflichten und Vergütungssysteme Anforderungsbereiche dar, die rechtzeitig unter die Lupe genommen werden müssen, insbesondere da sie Auswirkungen auf die Vertriebspartner haben. Makler und Vermittler sind von den Anforderungen der neuen Richtlinie gleich in ...