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Heizkosten
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Weitere News
Heizung-gefroren-193453078-FO-lassedesignen[1]
lassedesignen / fotolia.com
06.09.2019
4 Wände
Beschlüsse nur innerhalb eines Monats anfechtbar
In Wohnanlagen müssen die Heizkosten verbrauchsabhängig entsprechend der Heizkostenverordnung auf mehrere Wohnungen aufgeteilt werden. Genehmigen die Wohnungseigentümer in einer Eigentümerversammlung eine jährliche Verbrauchsabrechnung, die den Vorgaben der Verordnung widerspricht, wird die Abrechnung rechtsverbindlich, wenn der Beschluss von keinem Eigentümer innerhalb eines Monats gerichtlich angefochten wird.
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