Zum 01.01.2025 vervierfacht sich der Höchstrechnungszins für Lebensversicherungen von bislang 0,25 auf 1 Prozent. Kundinnen und Kunden in der privaten Altersvorsorge und für Berufsunfähigkeitsversicherungen des Jahres 2024 profitieren ebenfalls ab 01.01.2025 vom neuen Höchstrechnungszins.