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Testament-175980-PB-quill.jpg
18.09.2015
Ermächtigung
Letzter Wille - aber bitte lesbar!
Ein eigenhändig geschriebenes Testament muss lesbar sein, um wirksam die Erbfolge zu regeln. In einer vor kurzem veröffentlichten Entscheidung hat der Senat für Nachlassangelegenheiten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts das Schreiben einer alten Dame, das sich auch mithilfe einer Schriftsachverständigen nicht vollständig entziffern ließ, nicht als wirksames Testament angesehen.
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