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Mit einer Allgemeinverfügung vom 4. August 2025 ziehen die obersten Finanzbehörden der Länder einen Schlussstrich unter zahlreiche anhängige Verfahren zum Solidaritätszuschlag für Jahre vor 2020. Die Maßnahme fußt auf höchstrichterlicher Rechtsprechung und dient der Entlastung der Finanzverwaltung. Steuerpflichtige können nur noch den Klageweg beschreiten.
ADOBE
18.08.2025
Steuern
Solidaritätszuschlag: Finanzverwaltung schließt Altfälle per Allgemeinverfügung ab
Die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume bis 2019 ist juristisch abgeschlossen – jedenfalls aus Sicht der Finanzverwaltung. Mit einer am 4. August 2025 erlassenen Allgemeinverfügung weisen die obersten Finanzbehörden der Länder sämtliche zu diesem Stichtag anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags zurück, sofern diese sich auf einen angeblichen Verstoß gegen das Grundgesetz stützen.
Keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit: Soli bleibt
DALL E
26.05.2025
Steuern
Verwaltung zieht Konsequenzen: BMF-Schreiben vom 26. Mai
Soli bleibt: BMF reagiert auf Karlsruher Urteil – Steuerfestsetzungen nicht mehr vorläufig
Mit einem aktuellen Schreiben vom 26. Mai 2025 reagiert das Bundesfinanzministerium auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtmäßigkeit des Solidaritätszuschlags. Die bisherige vorläufige Steuerfestsetzung entfällt – der Soli bleibt, verfassungsrechtlich unangreifbar, aber politisch weiter umstritten.
© Bundesverfassungsgericht
26.03.2025
Steuern
Soli bleibt – Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde ab
Der Solidaritätszuschlag darf weiter erhoben werden, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Eine Klage gegen den sogenannten "Soli" wurde abgewiesen. Zwar sei die Abgabe rechtlich zulässig – doch nur, solange ein konkreter Mehrbedarf des Bundes besteht. Was die Richter vom Gesetzgeber fordern und warum das Thema politisch brisant bleibt.