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Entschädigung

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Das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begründet im Bereich des Zivilrechtsverkehrs (Abschnitt 3 des AGG) keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen Private, so der BGH.Das Benachteiligungsverbot des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes begründet im Bereich des Zivilrechtsverkehrs (Abschnitt 3 des AGG) keinen Anspruch auf besondere Anpassungs- und Teilhabeleistungen gegen Private, so der BGH.BunteAufnahmen / pixabay
21.05.2026
Urteile

BGH zieht Grenzen des AGG im Gesundheitsbereich

Eine blinde Patientin scheitert vor dem Bundesgerichtshof mit ihrer Klage gegen eine Rehaklinik, die ihre Aufnahme abgelehnt hatte. Das Urteil könnte über den Einzelfall hinaus Bedeutung bekommen: Der BGH zieht klare Grenzen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes im Verhältnis zu privaten Leistungserbringern.
Ob die Reform in der vorliegenden Form umgesetzt wird, entscheidet das Europäische Parlament nach der Sommerpause. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder Änderungen einbringen. Finanztip appelliert an die Abgeordneten, den hohen Verbraucherschutz im Flugverkehr zu erhalten.Ob die Reform in der vorliegenden Form umgesetzt wird, entscheidet das Europäische Parlament nach der Sommerpause. Es kann den Vorschlag ablehnen, annehmen oder Änderungen einbringen. Finanztip appelliert an die Abgeordneten, den hohen Verbraucherschutz im Flugverkehr zu erhalten.Adobe
08.08.2025
Verbraucher

Finanztip warnt: Geplante EU-Reform könnte Fluggastrechte massiv einschränken

Der unabhängige Geldratgeber Finanztip macht auf eine bevorstehende Reform der EU-Fluggastrechte aufmerksam, durch die jährlich bis zu zwölf Millionen Passagiere in Europa ihre Ansprüche auf Entschädigung verlieren könnten. Grundlage ist eine Anfrage von Finanztip an mehrere Fluggasthelfer-Portale, die auf eigene Daten und Zahlen des Luftfahrtdatenanbieters Lennoc zurückgreifen.

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