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22.01.2020
4 Wände
Unterbrochene Gasversorgung: Mieter kann einstweilige Verfügung beantragen
Mieter können eine einstweilige Verfügung gegen den Vermieter beantragen, die Versorgung wiederherzustellen, wenn die Gasversorgung eines Mietshauses zusammenbricht und nicht im angekündigten Zeitraum wieder funktioniert und auch der Vermieter die Mieter nicht über die Dauer der Verzögerung informiert hat. Dies urteilte das Landgericht Berlin.
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