Es ist mittlerweile weniger die Frage, ob, sondern vielmehr wann ein Unternehmen einen Cybervorfall hat. In der Beratung sollte daher die Cyberversicherung standardmäßig empfohlen werden. Deren Vermittlung fordert jedoch zumindest ein technisches Grundverständnis der zu versichernden Risiken, wie ein Urteil des LG Tübingen zeigt.