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21.01.2016
Recht
Warum das Provisionsabgabeverbot nicht mehr anwendbar ist
Auch wenn das Provisionsabgabeverbot erstmal weiter gilt - etwas liegt in der Luft: So hatte das LG Köln entschieden, dass der Vermittler beziehungsweise Versicherungsmakler legal handelt, wenn er an Versicherte seine Provision oder Courtage ganz oder teilweise weitergibt. Bereits das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte 2011 die Regelung zum Provisionsabgabeverbot als verfassungswidrig beurteilt. Diesbezügliche Anzeigen der BaFin gab es seither auch nicht ...
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