Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
Schließen
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Abo
Kontakt
Datenschutz
Impressum
News
Assekuranz
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Finanzen
Investment
Unternehmen
Produkte
Auszeichnungen
Recht
Steuern
Urteile
Management
Tools
Marketing & Vertrieb
Generationenberatung
Digitalisierung
Bildung
Wirtschaft
Verbraucher
Politik
National
Nachhaltigkeit
International
Cyber
Themenwelt
Sicher Selbstständig
Existenzvorsorge
Pflege versichert
4 Wände
Chefsache
Fürs Alter
Kiosk
Beratungsanforderungen
Weitere News
Weiterbildung wird zum Wettbewerbsfaktor in einem sich strukturell verändernden Branchenumfeld.
DALL-E
11.02.2026
Bildung
DVA startet Intensivseminar zur Kranken- und Pflegeversicherung
Regulatorische Veränderungen, dynamische Leistungsentwicklungen und steigende Kundenerwartungen erhöhen die Anforderungen in der Beratung zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Deutsche Versicherungsakademie reagiert darauf mit einem neuen Intensivseminar, das zentrale Inhalte kompakt und praxisnah bündelt.
MMonitor-Kopf-hinter-Gittern-81091412-FO-ra2-studio
ra2 studio / fotolia.com
07.02.2019
Assekuranz
Handelt die Hälfte der Online-Versicherer rechtswidrig?
Die Europäische Union möchte die Interessen der Verbraucher im Fernabsatzgeschäft von Versicherungen besser schützen, deshalb hat sie in der Insurance Distribution Directive (IDD) festgesetzt, wie Versicherungsvermittler im bestmöglichen Interesse der Kunden handeln sollen.
Christoph-Dittrich-2018-softfair
12.03.2018
Marketing & Vertrieb
IDD-konforme Beratung im Fokus
„Ehrlich, redlich, transparent und im bestmöglichen Interesse des Versicherungsnehmers“ – so regelt es § 1a VVG. So neu klingt das gar nicht, hält man sich das Sachwalterurteil des BGH von 1985 einmal vor Augen. Die Konsequenzen für das Berufsverständnis eines Maklers aus diesem Urteil sind den Forderungen der Insurance Distribution Directive (IDD) gar nicht so unähnlich.