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Beantwortung der Gesundheitsfragen
Weitere News
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Tiko – stock.adobe.com
20.12.2019
Marketing & Vertrieb
Pflicht zur Beratungsdokumentation umfasst nicht die Antragsfragen
Die dem Versicherungsvertreter obliegende Pflicht zur Beratungsdokumentation umfasst nicht die Antragsfragen. Dies stellt das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 02. Januar 2019 (Aktenzeichen I-20 U 145/18) klar.
Anzugtraeger-Postit-Fragezeichen-187873936-FO-Andrey-Popov
Andrey Popov / fotolia.com
03.07.2019
Marketing & Vertrieb
Beantwortung der Gesundheitsfragen: Keine Prüfungspflicht des Versicherungsmaklers
Das Oberlandesgericht Braunschweig hatte sich mit Hinweisbeschluss vom 26.06.2018 (Az.: 11 U 94/18) mit der Haftung des Versicherungsmaklers bei unvollständiger Beantwortung der Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag zu befassen.