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Az.: 12 U 144/15
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Maenner-Streit-Papier-27007544-FO-Dragos-Iliescu
Dragos Iliescu / fotolia.com (2) © Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala (3) © Aktuariat Schramm
12.06.2019
Recht
Dokumentationspflicht und Beweislast trotz Verzicht auf Beratungsdokumentation
Der beste Beweis bei fehlerhafter Beratung ist die Beratungsdokumentation, weil sich daraus die Lücken in der Beratung ableiten lassen. Die wenigen sachverständig beratenen Versicherungsnehmer haben häufig bessere Aussichten, die Beratungslücken sowie eventuelle Fehler darzulegen. Umgekehrt haben aber auch Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler bei Begleitung durch einen Privatgutachter weitaus bessere Chancen bei der Haftungsabwehr.
Luegner-110881845-FO-cherezoff
01.02.2017
Marketing & Vertrieb
Beratungspflichten des Maklers beim Einsatz der Honorarvereinbarung
Die Beratungspflichten des Versicherungsmaklers gehen bekanntlich weit – aber gehen sie auch so weit, dass der Makler den Versicherungsnehmer darüber aufklären muss, wann eine von ihm unterbreitete Honorarvereinbarung für den Versicherungsnehmer nachteilig ist? Über diese spannende Frage hat nun der Bundesgerichtshof zu entscheiden.
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25.11.2016
Marketing & Vertrieb
Der richtige Einsatz von Honorarvereinbarungen
In Zeiten sinkender Courtagesätze steigt bei freien Vermittlern der Bedarf nach zusätzlichen Honoraren. In der Vergangenheit war es absolut üblich, dass ausschließlich der Produktgeber (zum Beispiel Versicherer oder darlehensgebende Bank) die Vergütung des Vermittlers trägt. Aktuell verlagern jedoch immer mehr Vermittler die Honorarzahlung auf den Kunden. Dabei sind jedoch besondere gesetzliche Rahmenbedingungen zu beachten.