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Weitere News
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16.12.2019
Management
Verstoß gegen die DSGVO ist wettbewerbswidrig
Das OLG Naumburg hat in zwei Urteilen entschieden, dass ein Verstoß gegen die Vorgaben der DSGVO wettbewerbswidrig ist und den Mitbewerbern insofern ein Unterlassungsanspruch zusteht, wenn die verletzte Norm in der konkreten Fallkonstellation als Marktverhaltensregelung einzuordnen ist (OLG Naumburg v. 07.11.2019, Az. 9 U 6/19 und 9 U 39/18).
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29.08.2017
Recht
Stornobehaftete Provisionen richtig nutzen
Es gibt viele Gestaltungsmöglichkeiten für Unternehmer den steuerlichen Stundungseffekt zu erhöhen. Einen interessanten Punkt der steuerlichen Behandlung von Provisionseinkünften und anderen Betriebseinnahmen nach §§ 4, 5 EStG eines selbstständig bilanzierenden Versicherungsvertreters lieferte die Oberfinanzdirektion (OFD) Niedersachsen mit einer Verfügung vom 01.08.2014 (Az.: S 2133 - 37 - St 221/St 222).