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Weitere News
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03.02.2021
Assekuranz
Verwendung selbst akquirierter Kundendaten nach Beendigung des Handelsvertretervertrages
Der BGH hat mit Urteil vom 26.02.2009 (Az.: I ZR 28/06) zur Verwendung von selbst akquirierten Kundendaten nach einer Beendigung des Handelsvertretervertrages entschieden.
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08.08.2018
Marketing & Vertrieb
Auch für Exklusivvertreter gilt: Ein Kaufmann tut nichts umsonst
Immer wieder leisten Ausschließlichkeitsvertreter weit mehr für den Versicherer als vertraglich vorgesehen. Damit stellt sich die Frage, ob sich die Tätigkeit auch auszahlt, ob den Vertretern also wegen erbrachter überobligatorischer Leistungen ein Anspruch auf Vergütung zustehen kann.