Rund 3,3 Millionen Pflegebedürftige erhielten zum 31.12.2017 nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Circa 780.000 Menschen werden demnach stationär und etwas mehr als 2,5 Millionen Pflegebedürftige ambulant betreut. Die Statistik belegt auch, dass die Zahl pflegebedürftiger Personen ab der Altersgruppe 60 bis 65 Jahre deutlich zunimmt und in der Altersgruppe der 80- bis 85-Jährigen ihren Höchststand erreicht.
Der PKV-Verband hat im Rahmen einer Erhebung Daten von 11.400 vollstationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland (Stand 01.01.2018) analysiert, bei denen auch auf Vergütungsvereinbarungen zwischen Pflegekassen und Pflegeheimen zurückgegriffen werden konnte. Die Analyse zeigt, dass Pflegebedürftige oder deren Angehörige bei einer stationären Versorgung in einem Pflegeheim – unabhängig von der Pflegestufe – im Bundesdurchschnitt mit einer monatlichen Eigenbeteiligung von 1.751 Euro rechnen müssen. Je nach Pflegeheim und der jeweiligen Region können die Zuzahlungen sogar höher ausfallen.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Seit der Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeeinrichtung ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5. Die Konsequenz der Pflegereform ist, dass Pflegebedürftige im Pflegegrad 5 genauso viel für die Pflege zahlen wie zum Beispiel davon betroffene Personen im Pflegegrad 2. Unterschiede bei dem Eigenanteil können somit nur noch von Einrichtung zu Einrichtung entstehen.
Der Eigenanteil für eine stationäre Pflege setzt sich aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten der Pflegegrade 2 bis 5 und der Schulung des Personals, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. So zählen beispielsweise zu den zuletzt aufgeführten Investitionskosten, die auf die Heimbewohner umgelegt werden können, auch Kosten, die ein Heimbetreiber für die Instandhaltung des Gebäudes, die Miete oder die Finanzierung aufbringen muss.
Finanzierung der Kosten
Die Pflegeheime finanzieren die pflegerischen Aufwendungen somit durch die Zuschüsse der Pflegeversicherung, den eigeneinrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) und weitere Kostenumlagen. In Summe resultieren diese zu 80 Prozent aus Personal- und zu 20 Prozent aus Sachkosten. Je höher die Pflegegrade der Pflegebedürftigen sind, desto höher sind auch die Zuschüsse, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung geleistet werden. Insofern hängen die Einnahmen eines Pflegeheimes auch von der jeweils individuellen Konstellation der Pflegegrade in der Pflegeeinrichtung ab, die dafür verantwortlich ist, welche Beträge durch die Zuschüsse verbucht werden können.
Das Personal als Kostenfaktor
Der Anforderungen, die sich durch die Pflegegrade in der Pflegeeinrichtung ergeben, wirken sich entsprechend auf die Personalsituation aus. Regelungen dafür wurden pro Bundesland in einem Rahmenvertrag für den Personalschlüssel getroffen, der auf Basis des Elften Sozialgesetzbuches festgelegt wurde. Diese Vorgaben und auch die regional variierenden Personalkosten verantworten die genannten Unterschiede in den Bundesländern.
Schon heute kostet ein Platz in einem Pflegeheim, je nach Region und Anforderung an die Pflege, zwischen 3.000 und 5.000 Euro monatlich. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet momentan für stationär in einem Pflegeheim untergebrachte Pflegebedürftige bei Pflegegrad 2 im Monat 770 Euro und 1.262 Euro bei Pflegegrad 3. Bei Pflegegrad 4 sind es dann 1.775 Euro beziehungsweise 2.005 Euro bei Pflegegrad 5, jeweils pro Monat.
Monatliche Kosten – eine Übersicht
Über dem Durchschnitt liegt der Eigenanteil, der von den Pflegebedürftigen zu leisten ist, in Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Baden-Württemberg, Hamburg, Rheinland-Pfalz, Berlin und Bayern. Unter dem Bundesdurchschnitt liegen die monatlichen Kosten für den Eigenanteil für eine stationäre Pflegeversorgung in Hessen, Bremen, Schleswig-Holstein, Niedersachen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.
Greift das dringend notwendige Sofortprogramm von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn für bessere Pflege und attraktivere Jobs in der Pflege, werden die Auswirkungen auf die Pflegekosten beziehungsweise die Eigenbeteiligungen nicht lange auf sich warten lassen. Berechnungen zufolge ist davon auszugehen, dass bis zum Jahr 2030 noch mehr Leistungsempfänger aus der gesetzlichen Pflegeversicherung betroffen sein werden, da sich diese Zahl um die Hälfte erhöhen soll. Ohne eigene private Vorsorge werden die geforderten Eigenbeteiligungen nicht zu schultern sein und für alle davon betroffenen Personenkreise zu einer großen finanziellen Herausforderung beziehungsweise Belastung.
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