Dialog: SBU-professional mit Dread-Disease-Option

Die Dialog Lebensversicherungs-AG bietet nun einen umfassenden Versicherungsschutz mit nur einem Antrag, denn den Tarif SBU-professional gibt es jetzt mit einer Dread Disease-Option inklusive Grundfähigkeiten.

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Nicht immer führt eine schwere Krankheit zur Auszahlung einer BU-Rente und nicht immer reicht die BU-Rente bei gesundheitlichen Schicksalsschlägen finanziell aus.

Berufsunfähig – die unterschätzte Gefahr

Viele unterschätzen die Gefahr der Berufsunfähigkeit. Denn jeder vierte Beschäftigte scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Die Erwerbsminderungsrente gleicht bei weitem nicht den Verlust des Einkommens aus. Um das Einkommen und den Lebensunterhalt der Familie zu sichern, ist es deswegen notwendig, den Verlust der Arbeitskraft mit einer privaten Vorsorge abzusichern.

Arbeitskraftabsicherungstarife der Dialog

Die Dialog bietet zwei BU-Tarife zur Arbeitskraftabsicherung: SBU-professional und SBU-solution. Beide bieten Schutz bis zum Endalter von 67 für nahezu alle Berufe. Neu ist die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie, was bedeutet, dass die versicherte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung innerhalb der ersten fünf Jahre nach Versicherungsbeginn um bis zu 100 Prozent erhöht werden kann.

Zudem wurden die beiden Tarife auch um eine Infektionsklausel für alle Berufe erweitert. Dies heißt, dass eine Berufsunfähigkeit auch dann vorliegt, wenn wegen der Infektionsgefahr ein vollständiges Tätigkeitsverbot (für mindestens sechs Monate) vorliegt.

Dread Disease-Option für SBU-professional

In dem Tarif SBU-professional kann nun Dread Disease inklusive Grundfähigkeiten eingeschlossen werden. So sind nun Schwere Krankheiten gemäß der AVB, wie Krebs, Schlaganfall, eine Bypass-Operation der Herzkranzgefäße usw., mitversichert.

Zudem ist nun auch eine AU-Option möglich. So zahlt die Dialog nach Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (über mindestens sechs Monate) vom Facharzt sofort für maximal 24 Monate eine Rente in Höhe der versicherten BU-Rente. Die Rente muss unabhängig vom Ausgang der BU-Leistungsprüfung nicht zurückgezahlt werden.

Bild: © nirutft / fotolia.com

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