Höchstkrankengeld in der GKV ist gestiegen

Veröffentlichung: 22.01.2018, 06:01 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Das Höchstkrankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist gestiegen und beträgt nun 3.097,50 statt 3.045 Euro.

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Auf Krankengeld haben Arbeitnehmer bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach der Lohnfortzahlung ab der siebten Woche Anspruch. Grundsätzlich beträgt es 70 Prozent vom Bruttoentgelt, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Dabei werden vom Brutto-Krankengeld noch insgesamt 12,075 Prozent Sozialabgaben für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Ab dem 23. Lebensjahr kommt bei kinderlosen Versicherten noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.

Die entstandene Lücke zwischen dem Nettoverdienst und dem Krankengeld kann dabei beispielsweise mit einer privaten Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Vor allem für Gutverdiener ist das Höchstkrankengeld entscheidend, denn hier kann die Lücke schnell sehr groß werden. In Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet das Krankentagegeld den wirkungsvollsten Schutz, um das Arbeitseinkommen bei Krankheit abzusichern.

Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com

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