Höchstkrankengeld in der GKV ist gestiegen
Das Höchstkrankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist gestiegen und beträgt nun 3.097,50 statt 3.045 Euro.
Auf Krankengeld haben Arbeitnehmer bei längerer Arbeitsunfähigkeit nach der Lohnfortzahlung ab der siebten Woche Anspruch. Grundsätzlich beträgt es 70 Prozent vom Bruttoentgelt, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Dabei werden vom Brutto-Krankengeld noch insgesamt 12,075 Prozent Sozialabgaben für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Ab dem 23. Lebensjahr kommt bei kinderlosen Versicherten noch ein Zuschlag von 0,25 Prozent hinzu.
Die entstandene Lücke zwischen dem Nettoverdienst und dem Krankengeld kann dabei beispielsweise mit einer privaten Krankentagegeldversicherung geschlossen werden. Vor allem für Gutverdiener ist das Höchstkrankengeld entscheidend, denn hier kann die Lücke schnell sehr groß werden. In Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung bietet das Krankentagegeld den wirkungsvollsten Schutz, um das Arbeitseinkommen bei Krankheit abzusichern.
Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com
Themen:
LESEN SIE AUCH
Kommt die BU-Leistungswelle?
Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft
Alte Leipziger ermöglicht BU-Schutz bei psychischen Vorerkrankungen
infinma: Neue Marktstandards in der S(BU)
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Camping: „Viele Kunden sind sich ihrer Risiken gar nicht bewusst“
E-Bikes auf dem Auto: Warum der Transport zum Sicherheitsrisiko wird
Wenn Marder auf Partnersuche gehen, wird das Auto zum Reviermarker
Betriebsratswahlen 2026: Neue Gremien zwischen Lernphase und Transformationsdruck
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.














