Erbstreitigkeiten? Nicht bei rechtzeitiger Nachlassregelung

Von 2004 bis 2014 hat laut Bundesbank das Geldvermögen der deutschen Haushalte um mehr als 1,2 Billionen Euro auf rund 5,2 Billionen Euro zugenommen. Das bundesdeutsche Vermögen wächst also stetig. "Damit gewinnen auch Vermögensübertragungen in Form von Erbschaften zunehmend an Bedeutung", berichtet Dr. Carsten Walter, Geschäftsführer der Notarkammer Baden-Württemberg. Doch auf den Erbfall sind nur die wenigsten wirklich vorbereitet.

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Dies hat eine repräsentative Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Bank ergeben. Demnach stellt der Tod stellt noch immer ein Tabuthema dar, über das in Deutschland nur ungern gesprochen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass das Erbrecht als kompliziert empfunden wird. Folglich überrascht es nicht, dass nicht einmal die Hälfte der Befragten ein Testament verfasst hat. Und nur jeder fünfte Deutsche hat sich bereits intensiver mit der Thematik an sich befasst.

Streit ums Erbe oft vorprogrammiert

Dr. Walter warnt:

"Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, kann jedoch verhängnisvoll sein."

Noch immer geht das gesetzliche Leitbild von einer traditionellen Familiensituation aus und berücksichtigt in seinen Regelungen die persönlichen Verhältnisse von Familien mit Pflegekindern, Patchworkfamilien oder Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oft nur unzureichend. Doch selbst bei einer Familie traditioneller Prägung entspricht die gesetzliche Erbfolge häufig nicht den Vorstellungen der Betroffenen: Beispielsweise erbt neben den Kindern grundsätzlich der überlebende Ehegatte und wird mit diesen in eine Erbengemeinschaft gezwungen. Damit ist der Streit um das Erbe oft schon vorprogrammiert. Dabei ist der Mehrheit der Befragten gerade dessen Vermeidung besonders wichtig.

Der Notar bietet Hilfestellung

Im Erbfall sollen den Erben alle notwendigen Dokumente wie Testamente und Vollmachten vorliegen und die Aufteilung des Erbes soll klar geregelt sein.

Dr. Walter erläutert:

"Es ist deshalb wichtig, den vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraum zu nutzen und den Nachlass rechtzeitig zu regeln."

Dazu liefert eben der Notar die entsprechende Hilfestellung: Er klärt die jeweiligen individuellen Bedürfnisse ab und über rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten auf. Und formuliert schließlich den letzten Willen der Beteiligten rechtssicher. Zudem wird durch eine Registrierung im Zentralen Testamentsregister sichergestellt, dass das Testament im Erbfall aufgefunden und zügig vom Nachlassgericht eröffnet wird.

Sinnvolle Ergänzung zur letztwilligen Verfügung

Heute gehört zur rechtlichen Vorsorge aber auch dazu, sich frühzeitig über die Erteilung einer Vorsorgevollmacht und die Errichtung einer Patientenverfügung Gedanken zu machen. Letztere legt fest, welche Untersuchungen des Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe gestattet werden und welche zu unterbleiben haben. Die Vorsorgevollmacht wiederum berechtigt eine Vertrauensperson, für den Vollmachtgeber in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten tätig zu werden.

Dr. Walter erlklärt:

"Gerade die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann eine sinnvolle Ergänzung zur letztwilligen Verfügung sein."

Sofern die Fortgeltung der Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus vorgesehen ist, sichert diese nämlich auch die Verwaltung des Nachlasses bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Erben ermittelt sind bzw. sie ihre Erbenstellung nachweisen können. Dadurch ist gewährleistet, dass stets ein Berechtigter über den Nachlass verfügen kann.

Die Hinzuziehung eines Notars bei der Erteilung einer Vorsorgevollmacht hat zudem den Vorteil, dass sich der Notar vor der Beurkundung von der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers überzeugt. Dies kann dazu beitragen, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden.

Heute schon an Morgen denken

Wer beizeiten vorsorgt und seinen Nachlass regelt, hat es dadurch selbst in der Hand, einen möglicherweise zu befürchtenden Streit um das Erbe zu vermeiden. Denn letztlich sollte man nicht darauf vertrauen, dass sich die Erben über die Aufteilung des Erbes schon einigen werden.

Bild: © Kzenon / fotolia.com

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