Rentenbeiträge bleiben stabil

Bis zum Jahr 2020 soll der Beitrag zur gesetzlichen Rente von derzeit 18,7 Prozent nicht angehoben werden. Der Preis: Die Nachhaltigkeitsrücklage wird schrumpfen - bis Ende des Jahres um ca. 3,3 Milliarden Euro. Immerhin sind dann noch 30,7 Milliarden übrig.

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Doch auch nach 2016 werde sich der Abbau der Rücklage weiter beschleunigen, so Alexander Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die Bundesvertreterversammlung. Im Jahr 2020 betrage der Rückgang nach den Vorausberechnungen dann 6,8 Milliarden Euro. Hintergrund sind unter anderem die Leistungsausweitungen durch das Rentenpaket und der Anstieg der Zahl der ausgezahlten Renten aufgrund der demografischen Entwicklung. Bis 2030 sei nach Gunkels Worten mit einem Anstieg des Beitragssatzes auf 21,9 Prozent bei gleichzeitigem Absinken des Rentenniveaus auf 44,2 Prozent zu rechnen.

Für die diesjährige Rentenanpassung unterstrich Gunkel, dass es sich mit 4,25 Prozent im Westen und 5,95 Prozent im Osten um die höchste Anpassung seit 23 Jahren handelt. Dadurch sinke der Abstand zwischen der Standardrente in Ost und West von 7,4 Prozent im zweiten Halbjahr 2015 auf 5,9 Prozent im zweiten Halbjahr 2016. Die Mehraufwendungen durch die Rentenanpassung beliefen sich nach den Vorausberechnungen für das zweite Halbjahr 2016 auf rund 6,2 Milliarden Euro, so Gunkel.

Gunkel ging auch auf die Entwicklung der Zahl der Anträge auf die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte ein. Im letzten Jahr hätten insgesamt 247.000 Personen diese Rentenart beantragt. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres seien es rund 106.000 Personen gewesen. Die Zahl der Anträge halte sich damit im Rahmen der Erwartungen.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels würden die aktuellen Bemühungen der Koalitionsfraktionen, die Möglichkeiten eines flexiblen Übergangs in die Rente weiter auszubauen, von der Rentenversicherung begrüßt. Die geplante Regelung zur Prüfung des zulässigen Hinzuverdienstes bei vorgezogenen Altersrenten werde aber der angestrebten Zielsetzung nicht gerecht, so Gunkel. Es könne bei den Altersrentnern, die weiter erwerbstätig blieben, zu Unverständnis und Irritationen führen, wenn die Rentenversicherung - wie vorgesehen - eine rückwirkende Überprüfung ihres Hinzuverdienstes vornehme, den erteilten Rentenbescheid gegebenenfalls nachträglich ändere und die zu viel gezahlte Rente zurückfordere.

Ein solches Verfahren sei dem Ziel abträglich, die Kombination von Teilzeitarbeit und Teilrentenbezug zu erleichtern. Renten sollten stattdessen lediglich bei einer Überschreitung von Hinzuverdienstgrenzen und nur für die Zukunft korrigiert werden. Dies sei sowohl für die Versicherten als auch für die Rentenversicherung die einfachste und beste Lösung. Für die laufenden Beratungen bot er der Politik ausdrücklich die Expertise der Rentenversicherung an, "um eine Regelung zu schaffen, die tatsächlich zu einer stärkeren Inanspruchnahme der Möglichkeiten führt, gleitend aus dem Erwerbsleben in den Ruhestand überzugehen".

Reformvorschläge: Zusätzliche Belastungen auf viele Schultern verteilen

Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, befasste sich in seinem Bericht mit aktuellen Reformvorschlägen. Aktuell sei die Rentenversicherung nach den objektiven Indikatoren in einer guten Verfassung. Der Beitragssatz bewege sich auf einem Niveau wie in den 1980er-Jahren. Gleichzeitig habe das Rentenpaket Leistungsverbesserungen in einem Umfang von zehn Milliarden Euro gebracht und die Rentenanpassung in diesem Jahr falle ausgesprochen positiv aus.

Auf der anderen Seite müsse man konstatieren, dass der Anteil der Grundsicherungsbezieher unter den älteren Menschen auf drei Prozent gestiegen sei und angesichts des Niedrigzinsumfeldes die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge unter Druck gerieten. Vor diesem Hintergrund erinnerte er daran, dass die "Alterssicherung aus mehreren Säulen sowie der Grundsatz, zusätzliche Belastungen möglichst auf alle Schultern zu verteilen", in der Vergangenheit wesentliche Orientierungsgrößen von Rentenreformen waren.

Zu der bereits im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Absicht, den Prozess der Angleichung des Rentenrechts in Ost und West fortzusetzen, merkte Reimann an, dass die endgültige Angleichung aller Rechengrößen nicht quasi automatisch erfolgen werde, sondern auf jeden Fall einer finalen Regelung durch den Gesetzgeber bedürfe. Im Hinblick auf die ebenfalls im Koalitionsvertrag vorgesehene solidarische Lebensleistungsrente warnte Reimann vor der Erwartung, dass damit Altersarmut zielgenau bekämpft werden könne. Die Mehrzahl der Grundsicherungsbezieher würde trotz einer solchen Maßnahme bedürftig bleiben. Auch wäre eine Bedürftigkeitsprüfung durch die Rentenversicherung ein "gravierender Bruch mit den Grundsätzen der Rentenversicherung" durch eine Vermischung von Versicherungs- und Fürsorgeprinzip.

Die Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit solle nicht einseitig auf die Anhebung der Regelaltersgrenze über ein Alter von 67 Jahren hinaus ausgerichtet sein. Vielmehr sei es wichtig, den Menschen ein entsprechend längeres Verbleiben im Erwerbsleben zu ermöglichen. Hier spielten Rehabilitation und Prävention, aber auch die Regelungen zum gleitenden Übergang vom Erwerbsleben in die Rente eine wichtige Rolle. Bei der Anhebung des tatsächlichen Rentenalters gebe es bereits beachtliche Erfolge. So sei das tatsächliche Rentenzugangsalter zwischen den Jahren 2000 und 2014 von 62,3 auf über 64 Jahre angestiegen.

Reimann sprach sich dafür aus, den Zielkorridor für die Entwicklung von Beitragssatz und Rentenniveau über das Jahr 2030 hinaus zu erweitern und für die weiteren Diskussionen eine fundierte Datenbasis zu schaffen. Zurückhaltend äußerte sich Reimann zu Vorschlägen einer kapitalgedeckten Vorsorge unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung. Es stelle sich die Frage, "warum sich staatliche Institutionen ausgerechnet in einem für die kapitalgedeckte Alterssicherung besonders schwierigem Umfeld auf dieses für sie neue Gebiet begeben sollten".

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