PKV-Versicherte bleiben zwischen den Fronten
Heinz Lanffermann, der Ombudsmann der PKV, hat den Tätigkeitsbericht 2015 vorgelegt. Insgesamt ist die Anzahl der Beschwerden leicht zurückgegangen: Die Beschwerdequote bei fast 43 Millionen Verträgen in der Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung liegt nur noch bei ca. 0,013 Prozent.
Von den eingegangenen Beschwerden waren aber fast 70 Prozent zulässig. Fast 80 Prozent davon entfielen auf die Krankheitskostenvollversicherung, etwa 11 Prozent auf Zusatzversicherungen. Bei letzteren handelt es sich überwiegend um Ergänzungsversicherungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
Hauptbeschwerdegrund bleiben die Fragen nach medizinischer Notwendigkeit und damit verbunden Gebührenstreitigkeiten. Unglücklich ist hier die Rechtslage. Der Arzt, Zahnarzt, Physiotherapeut oder Heilpraktiker oder andere Heilberufe stellen eine Rechnung für ihre Leistungen an den Patienten, sprich Versicherungsnehmer. Dieser reicht sie bei der Versicherung ein, die die Forderungen dann für überhöht oder ungerechtfertigt befindet und nicht oder nur teilweise rückerstattet, aber mit dem Leistungserbringer kein Vertragsverhältnis hat. Schuldner bleibt der Versicherungsnehmer, dessen Rechnung häufig noch im Diskussionsprozess an eine Abrechnungsstelle bzw. Inkassofirma geht. Eine unglückliche Lage zwischen den Fronten.
Der vollständige Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmanns kann hier heruntergeladen werden.
Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com
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