Ein Tief folgt auf das Nächste. Ende Mai hat Unwettertief „Elvira“ im Südwesten Deutschlands schwere Schäden angerichtet. Am heftigsten betroffen war in Baden-Württemberg der Landkreis Schwäbisch Hall und in Bayern die Gegend um das fränkische Ansbach. Die Aufräumarbeiten waren noch voll im Gange, da rollte mit „Friederike“ über dem östlichen Alpenrand die nächste Unwetterfront heran. Auch im Westen ist „Land unter.“
Betroffen war erneut die Gegend um das niederbayerische Passau und weitere Landstriche in Niederbayern. Denn auch „Friederike“ hat eine Schneise der Verwüstung durch Nieder- und das östliche Oberbayern gezogen. Die traurige Bilanz der Flutkatastrophe nach zwei Tagen: sechs Tote, mehrere Vermisste und Sachschäden im dreistelligen Millionenbereich. Am Niederrhein scheint sich die Lage entspannt zu haben, doch die Deiche sind aufgeweicht. Und der Deutsche Wetterdienst warnt vor weiteren Niederschlägen.
Modernste Tools und Analysen ermöglichen zwar immer detailliertere Wetter- und Sturmprognosen, doch gleichzeitig zeigen sie auch, dass Intensität und Häufigkeit von Unwetterereignissen zunehmen. Blitz, Donner, Gewitter und Starkregen können binnen kürzester Zeit großes Unheil anrichten, so auch in Niederbayern. In wenigen Stunden fiel so viel Regen wie sonst in einem ganzen Monat. Das Wasser konnte nicht mehr ablaufen, binnen 10 Minuten stiegen die Pegel bis auf 5 Meter Wasserhöhe. Ein kleiner Bach verwandelt sich in reißendes Wasser, Straßenzüge werden überflutet, Tiefgaragen laufen voll, Keller stehen unter Wasser, Regenrohre laufen über, das Wasser wird durch die Kanalisation wieder nach oben gedrückt. Erde, Sand und Steine vermischt mit Wasser werden zur braunen Schlammbrühe und verdrecken Straßen und Häuser. Die Natur wird immer unberechenbarer, die Schäden gehen regelmäßig in Millionenhöhe.
Was für die nächsten Wochen bleibt, sind immens große Anstrengungen, Haus und Keller zu befreien und die Wände zu trocknen. Umso wichtiger ist es, dass Haus- und Wohnungsbesitzer rechtzeitig klären, welcher Versicherungsschutz für welche Schäden aufkommt. Unverzichtbar ist in jedem Fall eine Elementarschadenversicherung und zwar für das Wohngebäude und den persönlichen Hausrat. Einer der häufigsten Irrtümer ist, dass für den beschädigten Fernseher, den Kühlschrank oder die neue Wohnzimmereinrichtung eine Wohngebäudeversicherung aufkommt.
Nach der Katastrophe folgt für viele Betroffene häufig der zweite große Schock. Nämlich dann, wenn sie herausfinden, dass die Schäden an Hausrat und Wohngebäude nicht versichert sind, weil keine Elementarzusatzdeckung bestand.
Hans-Gerd Coenen, Vertriebschef BGV / Badische Versicherungen„Die Ereignisse der letzten Tage, an denen viele Menschen ihr Hab und Gut verloren haben, zeigen deutlich, dass die Elementarzusatzdeckung für Hausrat und Wohngebäude von geradezu existenzieller Bedeutung ist,“ so Hans-Gerd Coenen, Vertriebschef beim BGV / Badische Versicherungen.
Leistungen einer Elementarschadenversicherung können entweder als zusätzliche Komponente einer Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden oder sie ist bereits als fester Bestandteil in den jeweiligen Tarifen vorhanden. Versicherungsschutz besteht unter anderem bei Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Schnee- und Eisdruckschäden, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben und Lawinen.
„Um ausreichend abgesichert zu sein ist der Einschluss der Elementardeckung in der Wohngebäudeversicherung und in der Hausratversicherung zwingend erforderlich“, führt Coenen weiter aus. Denn während Schäden am Haus häufig behoben werden können, ist die beschädigte Einrichtung häufig nur noch Sperrmüll.
Hinzu kommt: Die Kosten für die Trocknung der Wände, die Entrümpelung des beschädigten Hausrats können bereits vier bis fünfstellige Kosten verursachen, je nachdem wie groß das Ausmaß der Schäden ist. Dabei wurde noch nicht berücksichtigt, dass vieles wieder neu angeschafft werden muss.
Wer von Extremwetter und dessen Schäden betroffen ist, wünscht sich selbstverständlich schnelle und unkomplizierte Hilfeleistungen. Doch auch hierfür ist es wichtig, einige Punkte zu beachten – darauf kann nicht oft genug hingewiesen werden:
- Die entstandenen Schäden müssen dem Versicherer bzw. dem betreuenden Versicherungsmakler unverzüglich und schriftlich gemeldet werden. Idealerweise als Einschreiben, oder aber auch vorab per E-Mail bzw. telefonisch. Viele Anbieter bieten aus aktuellen Anlässen eigene Servicenummer an. Eine Liste findet sich beim GDV. Und bei einigen ist eine Online-Schadenmeldung möglich.
- Alle Schäden sollten umfangreich fotografisch dokumentiert und schriftlich aufgelistet werden.
- Beschädigte Gegenstände sollten nicht ohne Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.
- Die Versicherungsgesellschaft wird den Schaden begutachten und einen eigenen Gutachter entsenden.
- Erst nach der Analyse und Schätzung des Schadens kann mit der Sanierung begonnen werden – Notfallreparaturen ausgenommen.
„Auf jeden Fall ist es ratsam, beide Versicherungen bei einem Versicherer abzuschließen“, rät Coenen. Nur so können Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen einzelnen Versicherungen im Schadenfall vermieden werden, wovon Kunden und Vertriebspartner gleichermaßen profitieren. Beim BGV sind die Produkte genau aufeinander abgestimmt, so dass für Hausrat und Wohngebäude ein lückenloser Schutz besteht.“
https://youtu.be/mUF62eyhSTE
Bild: (1) © ReinhardT / fotolia.com (2) © BGV
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