(K)ein Scherz zum 1. April

Veröffentlichung: 01.04.2016, 07:04 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Was kann es Schöneres geben, als den lieben Kollegen aus sicherer Entfernung dabei zu beobachten, wie er am frühen Morgen verzweifelt versucht, die Kontrolle über seine manipulierte Computermaus wiederzuerlangen? Oder sein verdutztes Gesicht zu sehen, wenn aus seiner Tastatur morgens Kresse sprießt, weil man Tage zuvor heimlich Samen eingestreut hat?

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Doch was passiert, wenn die Hardware dabei Schaden nimmt? Grundsätzlich gilt: Der Arbeitnehmer haftet für Schäden, die er dem Arbeitgeber zufügt – je nach Grad seines Verschuldens. Bei leichter Fahrlässigkeit ist meist mit keinen Konsequenzen zu rechnen. Wer jedoch die Computermaus mit Klebstoff bearbeitet oder die Tastatur mit Kressesamen bestreut, handelt vorsätzlich. Das bedeutet, der Chef kann den Verursacher hierfür zur Kasse bitten.

Wer sich also unbedingt an der Büroausstattung der Kollegen austoben will, sollte am besten dafür sorgen, dass keine Schäden entstehen: zum Beispiel, indem man mit ein paar Mausklicks die Bildschirmansicht dreht oder in der Tastaturbelegung den Buchstaben O und die Zahl Null tauscht – gerade für Excel-Nutzer ein großer Spaß!

Bild: © HandmadePictures / fotolia.com

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