Bank haftet für Schaden durch Phishing-Attacke
Das Landgerichts Oldenburg hat eine Bank aus Lohne zum Ausgleich des Schadens verurteilt, den der Nutzer des Online-Banking-Verfahrens aufgrund einer Phishing-Attacke erlitten hat.
Der Kläger nutzte seit 15 Jahren das von der beklagten Bank angebotene Online Banking System und zwar zuletzt in Form des mTan-Verfahrens. Dabei bekommt der Kunde von der Bank zur Freigabe seines Bankauftrags eine SMS an sein Mobiltelefon, mittels derer er sich am PC als Berechtigter legitimieren kann.
In der Zeit vom 09.03.2015 bis 13.03.2015 kam es zu 44 unberechtigten Überweisungen von den Konten des Klägers. Gesamtschaden: 11.244,62 Euro. Der Kläger verlangte von der Bank - vereinfacht dargestellt - Schadensersatz in dieser Höhe. Die Beklagte weigerte sich mit der Begründung, der Kläger habe grob fahrlässig gehandelt, insbesondere habe er App´s auf sein Mobiltelefon heruntergeladen, die nicht aus sicheren Quellen herrührten.
Das Landgericht gab der Klage jedoch statt. Die Bank muss, dem Urteil zufolge, nachweisen, dass der Kläger die Zahlungen autorisiert hat. Nicht der Kläger hat zu beweisen, dass er Opfer einer Phising-Attacke wurde und somit die Zahlungsvorgänge durch unberechtigte Dritte erfolgten. Dafür ist es nicht ausreichend, dass die Bank die Zahlungsvorgänge elektronisch aufzeichnet. Auch spricht kein Anscheinsbeweis für eine autorisierte Zahlung, wenn die Legitimation unter Verwendung der dem Kläger zur Verfügung gestellten Benutzernamen, PIN und TAN erfolgt.
Bild: © weerapat1003 / fotolia.com
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