Umstritten - das Vorsorgekonto
Immer wieder werden neue Lösungsmodelle für die großen Probleme im Bereich Krankenversicherung, Pflege und Altersvorsorge diskutiert. Nun wurde neben der Pan-Europa-Rente (PEPP) wieder das sogenannte Vorsorgekonto ins Gespräch gebracht, quasi Riester bzw. Rürup unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung. GDV und BVK zeigen sich wenig begeistert.
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg ist der Treiber hinter der Diskussion. Auf ihrer Website heißt es wie folgt: „Es geht um eine einfache, kostengünstige, sichere, transparente und systemnahe Alternative für ein Riestersparen unter dem Dach der gesetzlichen Rentenversicherung. Die inzwischen mehrjährigen Erfahrungen mit unserem Altersvorsorge-Beratungsmodell PROSA ("Pro Sicherheit im Alter") haben uns überzeugt: Vor allem die Menschen würde ein solches Angebot ihrer gesetzlichen Rentenversicherung annehmen, die seit nunmehr über zehn Jahren von den privaten Produktanbietern nicht erreicht werden konnten.“
Der BVK bezweifelt Sinn von staatlichen Vorsorgekonten. „Die Altersvorsorge über das private Kapitaldeckungsverfahren funktioniert in Deutschland“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Darauf vertrauen zu Recht Kunden von rund 88 Millionen Lebensversicherungsverträgen und fast 16 Millionen Riester-Sparer. Aus unserer Vermittlerpraxis wissen wir auch, dass die Vorsorgesparer die Planbarkeit und die Gestaltungsfreiheit ihrer Altersvorsorgeverträge sehr schätzen und sich nicht bevormunden lassen wollen.“
In Deutschland gewährleiste die Dualität des obligatorischen staatlichen Umlageverfahrens in Kombination mit der wahlfreien privaten Altersvorsorge über das Kapitaldeckungsverfahren durch Versicherungen, Fonds, Aktien, Banksparpläne etc. nach Ansicht des BVK eine optimale Mischung, um den Lebensstandard der Bundesbürger im Alter halten zu können. Der Aufbau einer zusätzlichen staatlichen Altersvorsorge abseits der Rentenversicherung sei daher unnötig. „Der Staat sollte sich, wie bei manchen Großbaustellen auch, aus diesem Bereich heraushalten und die Profis machen lassen. Außerdem sollte er nicht als Akteur in einen funktionierenden Marktwettbewerb eingreifen“, so der BVK-Präsident.
Eine private Altersvorsorge hätte zudem den Vorteil, dass sie vor einer staatlichen Zweckentfremdung geschützt ist und die Leistungsansprüche der Vorsorgesparer mit ausreichend Eigenkapital hinterlegt seien. Das schaffe für die Zukunft die richtige Portion Sicherheit, zumal in jüngster Vergangenheit einige krisengeschüttelte europäische Staaten die Leistungen aus staatlichen Altersvorsorgefonds kurzerhand gesenkt haben, um ihre Haushalte zu sanieren. „Daher geht die Gleichung, staatliche Vorsorge gleich sichere Vorsorge, nicht zwangsläufig auf“, betont Michael H. Heinz.
Auch der GDV hat in seinem „trendbrief altersvorsorge“ vom August zum Thema Stellung genommen: „Die Pensionsfonds in diesen Ländern weisen tatsächlich Vorteile auf, allerdings nur auf den ersten Blick. Sie fußen nämlich auf nationalen Besonderheiten, die sich nicht ohne weiteres auf Deutschland übertragen lassen. Solche Modelle würden die Altersvorsorge in Deutschland daher nicht verbessern, zumal Deutschland über ein historisch gewachsenes Rentensystem verfügt.“
Bild: © alphaspirit / fotolia.com
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