Heiße Diskussion um fairriester

Veröffentlichung: 25.09.2015, 07:09 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Eine hitzige und polemische Diskussion um fairriester und die von ihnen angebotene Riester-Vorsorge bewegte die Fachgruppen in den sozialen Netzen. Das experten-netzwerk fragte bei myLife nach, um ein anderes Licht ins Dunkel zu bringen.

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Auch die myLife verfolgt die Diskussion interessiert. Der Lebensversicherer will nun zu diesem Thema Stellung nehmen:

"Ein fairriester-Kunde schließt einen zertifizierten Fondssparplan der SutorBank bzw. Fairr ab und keinen Versicherungsvertrag. Somit findet das VVG in diesem Fall keine Anwendung. SutorBank/Fairr sorgen selbstverständlich dafür, dass der Kunde alle rechtlich notwendigen Informationen vor Abschluss eines Riester-Fondssparplans erhält. Gemäß § 1 AltZertG muss für einen Riester-Fondssparplan eine monatliche Leistung in Form einer „lebenslangen Leibrente oder Ratenzahlungen im Rahmen eines Auszahlungsplans mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab spätestens dem 85. Lebensjahr…“ angeboten werden.

Und dies geschieht mit der myLife Lebensversicherung AG als Risikoträger. Dazu hat die SutorBank mit uns einen Gruppenversicherungsvertrag abgeschlossen, in dem neben der Übernahme der Leibrente (gem. §1 AltZertG) auch der garantierte Rentenfaktor für neu abzuschließende Riester-Fondssparpläne bereits zu Beginn des Riester-Fondssparplanes als Option geregelt ist. Zur Berechnung des garantierten Rentenfaktors verwenden wir interne Rechnungsgrundlagen, die auf der DAV 2004R Tafel basieren und bieten u.a. neben einer Todesfallleistung in der Auszahlungsphase auch die myLife Höchstrentenzusage an. Das bedeutet, dass wir zu Beginn des Auszahlungsplans prüfen, ob mit den dann aktuellen Rechnungsgrundlagen ein höherer Rentenfaktor für die Zukunft garantiert werden kann und damit eine höhere Leibrente gezahlt werden kann.

Um es noch einmal hervorzuheben: Der Versicherungsnehmer für diese Zusage ist die SutorBank und nicht der Riester-Fondssparer. Rein rechtlich bedeutet dies, dass rechtzeitig (s. § 7b AltZertG) vor Beginn der Auszahlphase des Riester-Fondssparplans dem SutorBank/Fairr-Riester-Kunde Informationen zu der Gestaltung der Auszahlphase zur Verfügung gestellt werden müssen. Dies ist laut §7b AltZertG frühestens 2 Jahre, spätestens 3 Monate vor Beginn der Auszahlungsphase der Fall. Zu diesem Zeitpunkt erhält der Kunde dann - auch aus Transparenzgründen - die Bedingungen der Leibrente in der dann aktuellen Version.

Diese rechtlichen Vorgaben bedeuten natürlich nicht, dass der Kunde vor diesem Zeitpunkt keine Informationen erhält. Vielmehr hat fairr seine Kunden bereits informiert, dass diese in den nächsten Wochen weitere Informationen zu der Auszahlungsmöglichkeit erhalten werden. Aufgrund der geschilderten Konstellation werden diese zwangsläufig nicht die Form von Versicherungsbedingungen im Sinne des VVG sein, sondern die für den Kunden relevanten Informationen des Gruppenversicherungsvertrag enthalten."

Bild: © garrifrotto / fotolia.com

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