Wünsch dir was! Aber keinen Versicherungsschaden...
Die Perseiden – ein Sternschnuppenschwarm - statten der Erde jeden August einen Besuch ab. Wer sie beobachtet, darf sich etwas wünschen. Unangenehmer wird es allerdings, wenn die Meteoriten nicht zur Gänze in der Atmosphäre verglühen, dann können sie auch Schaden anrichten.
Die Theorie, die Dinosaurier könnten infolge eines Meteoriteneinschlags ausgestorben sein, ist mittlerweile allgemein bekannt. Aber auch kleinere Himmelskörper als der «Dino-Killer»-Asteroid Chicxulub richten heute noch Schäden an. Was ist bei so einem zugegebenermaßen seltenen Ereignis versichert, und was nicht?
Meteoriten sind gar nicht so selten
Die Nasa gibt an, dass jeden Tag etwa 1000 bis 10 000 Tonnen meteoritischer Substanzen auf die Erde fallen. Dabei handelt es sich in aller Regel allerdings um harmlose Mini-Meteore. Das meiste außerirdische Gestein verglüht auf dem Weg zur Erde. Ein Bolide, der aus gefrorenen Gasen besteht, muss schon 100 Meter Durchmesser haben, um den Flug durch die Erdatmosphäre zu überstehen, ein Eisen-Nickel-Meteorit 30 Meter. Oft fallen die Überreste der kosmischen Gesteinsstücke ins Meer oder kommen über unbewohntem Gebiet herunter, sodass Einschläge häufig unbemerkt bleiben. Meteoriten sind also ein recht gängiges Phänomen. Einschläge über besiedelten Regionen sind hingegen extrem selten, aber nicht gänzlich ausgeschlossen.
Versicherungsschutz bei seltenem Ernstfall
Was also, wenn doch einmal ein Himmelskörper auf ein Eigenheim niedergeht oder das Auto beschädigt? Das zahlt oft die Versicherung. Die Wohngebäude- und Hausratversicherung unterscheidet Trümmer- und Brandschäden. Direkte Schäden, die ein Meteoriteneinschlag am Gebäude oder am Haus verursacht, sind oft nicht abgedeckt. Meist führt ein Meteoriteneinschlag aber zu einem Brand; für die Brandschäden kommt die Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung dann auf. Verursachen Meteoriten Schäden am Kfz, kommt die Vollkaskoversicherung dafür auf. Die Teilkaskoversicherung zahlt Glasbruchschäden, die etwa durch eine Druckwelle entstanden sind; außerdem im Fall eines durch den Meteoriteneinschlag entstandenen Brandes des Fahrzeugs. Personenschäden sind ebenfalls versichert. Nach Definition des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) liegt ein Unfall vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis eine Gesundheitsbeschädigung erleidet, und dieser Fall besteht bei einem Meteoriteneinschlag zweifelsfrei.
Bild: © ikonacolor / fotolia.com
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