Wenn die letzten Monate des Jahres angebrochen sind, stellt sich für Verbraucherinnen und Verbraucher stets die Frage, ob sie alle Zuschüsse und Förderungen ausgeschöpft haben, die ihnen für die eigene Vorsorge und den Vermögensaufbau zustehen. Die Wüstenrot Bausparkasse rät, bestehende Fördertöpfe vor dem Jahresschluss noch zu nutzen.
So steht Bürgerinnen und Bürgern bereits ab dem 16. Lebensjahr zum Aufbau von Eigenkapital für späteres Wohneigentum eine staatliche Förderung zu – die Wohnungsbauprämie. Gefördert wird hier eine jährliche Sparleistung von bis zu 700 Euro bei Alleinstehenden und maximal 1.400 Euro bei Verheirateten sowie eingetragenen Lebenspartnern, die auf einen Bausparvertrag einbezahlt wird. Für die Wohnungsbauprämie von bis zu 10 Prozent gelten Einkommensgrenzen: Anspruch haben alle, deren zu versteuerndes Einkommen bei Alleinstehenden unter 35.000 Euro, bei Ehepaaren sowie eingetragenen Lebenspartnerinnen und -partnern bei nicht mehr als 70.000 Euro liegt.
Vermögenswirksame Leistungen
Auch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber fördern – je nach geltendem Tarifvertrag – eventuell die Vermögensbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bis zu 40 Euro vermögenswirksame Leistungen können Beschäftigte auf diesem Weg pro Monat erhalten. Zudem steht ihnen bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 17.900 Euro bei Alleinstehenden und 35.800 Euro bei Verheirateten die Arbeitnehmer-Sparzulage zu. Der Staat legt hier bis zu 9 Prozent auf vermögenswirksame Leistungen drauf, die beispielsweise in einen Bausparvertrag fließen können – jährlich beträgt diese Förderung maximal 43 Euro für Alleinstehende oder 86 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner.
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie werden im Übrigen unabhängig voneinander beantragt und gewährt: Personen, deren zu versteuerndes Einkommen über den Einkommensgrenzen der Arbeitnehmersparzulage liegt, können trotzdem die Wohnungsbauprämie beantragen, sofern hier die Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Wohn-Riester
Um die Umsetzung des Wunsches nach eigenen vier Wänden über die bestehenden Maßnahmen hinaus weiter zu fördern, gewährt die öffentliche Hand seit 2008 auch die staatlich geförderte Eigenheimrente – besser geläufig als Wohn-Riester. Sie dient entweder zum Aufbau von Eigenkapital für den späteren Erwerb von Haus oder Wohnung oder für eine schnellere Tilgung eines bestehenden Wohndarlehens. Ab 2024 können Wohn-Riester-Mittel auch zur energetischen Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden.
Wer frühzeitig mit dem Sparen beginnen will – oder von Eltern, Großeltern oder Paten herangeführt wird – für den lohnt sich der Abschluss eines Jugend-Bausparvertrags. Bei Wüstenrot gibt es hierbei für junge Menschen unter 25 Jahren einen Jugendbonus von bis zu 200 Euro. Hinzu kommt, dass junge Bausparerinnen und Bausparer – ohne Nachweis einer Verwendung für Wohnungsbau, -erwerb oder -modernisierung – nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist über die Verwendung der in den Bausparvertrag eventuell eingeflossenen Wohnungsbauprämie einmalig frei entscheiden können.
Nähere Informationen rund um die staatliche Förderung und das Bausparen bietet Wüstenrot auf seiner Internetseite.
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