Noch zu Beginn des letzten Jahres war Covid kein Thema. Inzwischen wissen die meisten Deutschen viel mehr über Viren, Pandemien und Impfungen, als ihnen lieb ist. Doch nicht nur Bürger und Verbraucher haben dazu gelernt.
Auch bei Apella und deren Deutsche Assekuradeur wurde eine Standardklausel angepasst, um ab sofort dem Zeitgeschehen nicht mehr hinterher zu laufen.
Ab dem 1. April (und das ist kein Aprilscherz) wird die bisherige Standardklausel, die namentlich genannte Infektionskrankheiten, wie Borreliose, Brucellose und Cholera abdeckt, durch eine allgemeine Formulierung ersetzt, die Impfungen gegen alle Infektionskrankheiten einschließt.
“Alle durch Schutzimpfungen hervorgerufene Infektionen (Impfschäden) sind mitversichert.”
“Hätten wir Covid einfach in die Liste bekannter Infektionskrankheiten aufgenommen, würden wir unseren Kunden nicht das Beste bieten. Eine namentliche Liste läuft immer der Realität hinterher, das haben wir in dieser Pandemie lernen müssen”, sagt Carsten Möller, Generalbevollmächtigter der Deutschen Assekuradeur.
Die Rahmenbedingungen enthalten eine Schädigung, die über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen, wie beispielsweise Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen oder allergische Reaktionen. Des weiteren muss die Schutzimpfung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassen oder gesetzlich vorgeschrieben oder angeordnet sein.
Die Leistungs-Upgrade-Garantie
Die Leistungs-Upgrade-Garantie der Unfallversicherung von Plussimo garantiert, dass den rund 8000 Bestandskunden ohne Zutun des Maklers ebenfalls diese neue Klausel zu Gute kommt.
Das ist immer dann der Fall, wenn die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Zusatzbedingungen während der Vertragsdauer ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrprämie geändert werden. Sie gelten mit sofortiger Wirkung.
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Der VPV BU-Schutz für den Ernstfall
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