Der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) wird ab dem 1. Juli 2021 den Glücksspielmarkt liberalisieren. Parallel soll auch der Jugend- und Spielerschutz verbessert werden.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben den neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bereits im März 2020 grundsätzlich beschlossen. Damit der Vertrag nach seiner Notifizierung durch Europäische Union (EU) am 1. Juli 2021 in Kraft treten kann, muss es bis zum 31. März 2021 von mindestens 13 Bundesländern ratifiziert werden.
Kürzlich hat auch das Bundesland Sachsen dem Vertrag zugestimmt. Interessierte Spieler können sehr wahrscheinlich also schon bald legale Online-Casinos in der Übersicht finden.
Roland Wöller (CDU), Innenminister von Sachsen:
„Der Vertrag ist eine gute Nachricht für Anbieter und Spieler. Wir kanalisieren den natürlichen Spieltrieb in geordnete Bahnen. Wir verbessern den Spielerschutz, und wir bekämpfen den bestehenden Schwarzmarkt.“
Glücksspielanbieter benötigen Lizenz aus Deutschland
Auch in Niedersachsen wurde der GlüStV bereits am 09. Februar 2021 beschlossen. Die Niedersächsische Staatskanzlei hat passend dazu detaillierte Informationen über die kommenden Änderungen für Spieler und die rechtlichen Rahmenbedingungen des GlüStV publiziert.
Glücksspielanbieter, die in Deutschland aktiv sein wollen, müssen in Zukunft dazu eine deutsche Lizenz beantragen, deren Vergabe an strenge Auflagen gebunden ist. Bisher hat lediglich Schleswig-Holstein Lizenzen an Onlinecasinos sowie Sportwetten- und Pokeranbieter vergeben.
Die übrigen Glücksspielanbieter in Deutschland haben hingegen bisher Lizenzen aus Malta, Gibraltar oder anderen Staaten genutzt, deren Legalität in Deutschland umstritten war.
Damit alle Glücksspielanbieter, die die neuen Regeln des GlüStV erfüllen, auch eine entsprechende Lizenz erhalten können, wird die Anzahl der Lizenzen von bisher zwanzig deutlich erhöht. Anbieter ohne deutsche Glücksspiellizenz, die bisher in Deutschland ungeachtet der indifferenten Rechtslage ohne Probleme ihre Dienste anbieten konnten, sollen nun rechtlich verfolgt werden.
Spielerschutz im Fokus des GlüStV
Maßnahmen zum Schutz der Spieler, die ihren Namen wirklich verdient haben, sucht man derzeit bei den meisten Onlinecasinos vergebens. Der neue GlüStV enthält deshalb eine Reihe von Richtlinien zum Spielerschutz, die lizenzierte Anbieter einhalten müssen.
Dies umfasst ein Einsatzlimit von maximal 1.000 Euro pro Monat, das addiert für alle Glücksspiele und Anbieter gilt. Die Unternehmen sind demnach verpflichtet Informationen über Einzahlungen ihrer Kunden miteinander zu teilen, damit das Einsatzlimit nicht durch mehrere Konten bei unterschiedlichen Glücksspielanbietern umgangen werden kann. Außerdem müssen lizenzierte Anbieter Spielern technische Möglichkeiten zur Einrichtung weiterer Limits für Spieleinsätze und Einzahlungen anbieten.
Überdies sieht der neue GlüStV einheitliche Regeln für Spiele und Wetten vor. Besonders problematische Wetten, wie zum Beispiel auf den Eintritt eines regelwidrigen Verhaltens, werden demnach aufgrund des hohen Risikos für Spieler und der Gefahr von Wettmanipulationen verboten. Der Spielerschutz beinhaltet außerdem eine bundeseinheitliche Regulierung der Werbung. Dies umfasst unter anderem die zeitliche Begrenzung der Ausspielung.
Zentrale Sperrdatei für Risikospieler
Die Länder haben im Rahmen des GlüStV eine zentrale Sperrdatei beschlossen, die Risikospieler und Jugendliche besser vor Gefahr einer Spielsucht schützen soll. Die Datei soll unter anderem sicherstellen, dass Spieler, die bei einem Glücksspielanbieter aufgrund eines problematisch Spielverhaltens gesperrt wurden, auch automatisch bei den übrigen lizenzierten Anbietern gesperrt werden.
Lizenzierte Anbieter sind laut dem GlüStV außerdem dazu verpflichtet Spieler mit einem problematischen Verhalten automatisch zu sperren. Welche Kriterien ein problematisches Verhalten definieren und wie die automatische Erkennung erfolgen soll, ist bisher unklar.
Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Bisher haben die einzelnen Länder separate Glücksspielbehörden. Im Rahmen des nun einheitlichen GlüStV wird auch eine gemeinsame Glücksspielbehörde geschaffen, die ihren Standort in Halle (Sachsen-Anhalt) hat. Diese ist neben der Vergabe der Lizenzen vor allem für die Aufsicht über die strengen Regeln des GlüStV verantwortlich.
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