Das deutsche Insolvenzrecht ermöglicht die Anfechtung von Zahlungen für Warenlieferungen und Dienstleistungen für einen zurückliegenden Zeitraum von bis zu zehn Jahren. Die Rechtsprechung hat zur Beweiserleichterung der Insolvenzverwalter zahlreiche Indizien entwickelt. Für die Praxis der Unternehmen besonders wichtig war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur nachträglichen Vereinbarung von Ratenzahlungen aus dem Jahr 2012. Sie führte zur Anfechtung zahlreicher Zahlungen auf Lieferungen ...