BVS aktualisiert Honorar-Richtlinie für Immobilienwertgutachten

Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) hat seine Honorar-Richtlinie für Immobilienwertgutachten aktualisiert und erweitert. Erstmals enthält die Richtlinie auch Hinweise zu Honoraransätzen für Mietwertgutachten. Seit der ersten Ausgabe 2011 dient die Honorar-Richtlinie des BVS als unverbindliche Empfehlung für Immobiliensachverständige und ihre Auftraggeber. Die im Markt als Standard geltende Richtlinie wurde seitdem regelmäßig angepasst, zuletzt im Jahr 2021.

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Ein Team aus Fachbereichsleitern der Immobilienbewertung mehrerer Landesverbände des BVS hat die aktuelle Überarbeitung vorgenommen. Dabei wurden die Grundhonorare an die aktuelle Preisentwicklung angepasst, um den wirtschaftlichen Veränderungen gerecht zu werden.

Außerdem wurde die Gewichtung zusätzlicher Arbeiten und spezieller Anforderungen überarbeitet, um präzisere Berechnungen für diese Leistungen zu ermöglichen. Diese Neuerung berücksichtigt den Mehraufwand, den Sachverständige beispielsweise im Zusammenhang mit Baulasten, Denkmalschutz, Gemeinbedarf oder Wohnungsförderung haben. Zudem wurden besondere Schwierigkeiten oder widrige Umstände bei der Durchführung eines Ortstermins sowie die Beauftragung durch mehrere Auftraggeber neu in die Honorar-Richtlinie aufgenommen.

Erweiterung um Mietwertgutachten

Eine weitere bedeutende Neuerung ist die Aufnahme von Hinweisen für die Honoraransätze für Mietwertgutachten. Diese Ergänzung zielt darauf ab, sowohl Sachverständigen als auch ihren Auftraggebern einen fairen Rahmen für den immensen Aufwand bei der Erarbeitung dieser Gutachten zu verdeutlichen.

Ina Viebrok-Hörmann, Bundesfachbereichsleiterin Immobilienbewertung des BVS, sagt: „Die Aktualisierung unserer Honorar-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt, um den gestiegenen Kosten einerseits Rechnung zu tragen und andererseits transparente Honorarvereinbarungen treffen zu können. Wir möchten damit sowohl Sachverständigen als auch ihren Auftraggebern eine verlässliche Grundlage für die Honorarermittlung bieten."

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