Gewerbegeschäft: BGV setzt auf Qualität

© Robert Kneschke – stock.adobe.com

Die Versicherungsgruppe BGV Badische Versicherungen konzentrierte sich ursprünglich auf die Absicherung von Privatpersonen und Kommunen. Seit einiger Zeit positioniert sich der BGV sehr zielstrebig im Firmengeschäft. Im Mittelpunkt stehen Versicherungslösungen für kleine und mittelständische Betriebe, die es wiederum vorziehen, von Versicherungsmaklerunternehmen auf Augenhöhe betreut zu werden.

Leistungsfähige Gewerbeversicherungen müssen heutzutage den Anforderungen unterschiedlichster Gewerke entsprechen und ein hohes Maß an Flexibilität bieten. Um diese Erwartungen zu erfüllen, hatte der BGV bei der Produktentwicklung das Ohr ganz nah am Markt und berücksichtigte wichtige und spezifische Feedbacks sowie Hinweise der Kunden und Vertriebspartner bei der Produktkonzeption.

Das Ergebnis kann sich sehen lassen: Der neue Gewerbeschutz des BGV zeichnet sich durch eine hohe Branchenexpertise und maßgeschneiderte Lösungen aus. Den Kern bilden folgende Komponenten:

  • Inhaltsversicherung
  • Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
  • Gebäudeversicherung
  • Gruppen-Unfallschutz
  • Betriebliche Rechtsschutzversicherung
  • Gewerblicher Cyberschutz

„Einfach, offen und transparent“ lautet die Direktive für das Bedingungswerk, dessen Leistungsumfang in der Inhalts-und Betriebshaftpflichtversicherung bereits von Franke und Bornberg mit der Bestnote FFF+ ausgezeichnet wurde.

Durch ihre klaren Tarifstrukturen kann in der Betriebshaftpflichtversicherung zwischen drei Versicherungssummen (fünf, zehn oder 15 Millionen Euro) gewählt werden. Zudem verzichtet der Versicherer auf versteckten Selbstbehalt und bietet Kunden auch hier die Wahl zwischen drei Varianten (kein Selbstbehalt, fester Selbstbehalt oder abbauender Selbstbehalt), der sich dann komplett durch den Versicherungsvertrag zieht. Zielgruppenunabhängig hat das Tarifwerk noch einiges mehr zu bieten:

  • Besserstellungsklausel: Stellt sich im Schadensfall heraus, dass im Vorvertrag eine Mehrleistung versichert war, wird der Schaden reguliert. Versicherungsmakler profitieren von einer Haftungsminimierung bei Umdeckungen der Verträge.
  • Updategarantie: GDV-Mindeststandards sind auf jeden Fall versichert.
  • Neuwertentschädigung bis 5.000 Euro: Im Schadenfall wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers der Neuwert statt des Zeitwerts erstattet.
  • Mietsachschäden an gemieteten Gebäuden: bis zur Versicherungssumme ohne Sublimits.

Um die Betriebshaftpflichtversicherung leistungsstark zu ergänzen, wurde der Leistungskatalog der Betriebsinhaltsversicherung entsprechend angepasst. Hier gilt ein Unterversicherungsverzicht bis 250.000 Euro. Somit erfolgt keine Prüfung oder Kürzung bis zu einer Schadenshöhe von 250.000 Euro.

Wurde eine Summenanpassung (Indexanpassung) vertraglich hinterlegt, erhöht sich der Wert sogar bis 500.000 Euro. Zudem wird auf eine Kürzung der Schadensumme (bis 250.000 Euro) verzichtet, falls der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Auch hier gelten die Leistungsmerkmale haftungsminimierende Besserstellungsklausel, Updategarantie, wählbarer Selbstbehalt sowie die „goldene Regel“, damit der Neuwert geleistet wird, wenn die Betriebseinrichtung schon ein paar Jahre älter ist.

Optionale Bausteine

Zu den klassischen Gefährdungen, die durch Feuer oder auch Einbruchdiebstahl verursacht werden, stehen weitere Module zur Verfügung. Zum Beispiel eine Betriebsunterbrechungsversicherung mit einer Haftzeit von 36 Monaten sowie einer Nachhaftung von 200 Prozent auf das erste Risiko. Dadurch profitieren Kunden von einer Verdreifachung der Versicherungssumme – ohne eine Kürzung bei der Entschädigung. Oder auch von den weiteren Zusatzleistungen wie einer Kühlgut-, Autoinhalts- beziehungsweise Elektronikversicherung.

Passgenaue Lösungen für das Handwerk

Die Anforderungen des Handwerks an den jeweiligen Versicherungsschutz sind so spezifisch wie die einzelnen Gewerke selbst, wie schon ein Blick auf die Betriebe im Baunebengewerbe zeigt. Durch sein Branchen-Know-how weiß das Team des BGV sehr genau, worauf es bei dem Tandem Betriebshaftpflicht- und Betriebsinhaltsversicherung ankommt. 

Es besteht Versicherungsschutz in der Betriebshaftpflicht für Vermögensschäden, die durch Ein- und Ausbaukosten von mangelhaftem Material oder durch fehlerhaft zugekaufte und/ oder verarbeitete Produkte Dritter entstehen.

Neben Mängelbeseitigungsnebenkosten sind Nachbesserungsbegleitschäden versichert. Somit wird geleistet, wenn der Versicherungsnehmer Schäden verursachen muss, um eine Schlechtleistung zu beheben. Dies gilt auch für Folgeschäden, wenn eigene Gewerke beschädigt werden und nicht nur die Gewerke Dritter.

Auch Mietsachschäden an Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräten bis 500.000 Euro sowie die Tätigkeit als Energieberater gelten als mitversichert. Ebenso das Auslösen von Fehlalarmen, wenn die Alarmanlage stillen Alarm auslöst und durch das Anrücken der Polizei Kosten entstehen.

Die Inhaltsversicherung leistet zudem für Einbruch in Container auf Baustellen bis 10.000 Euro, mit VDS-anerkanntem Containerschloss und bei Überseecontainern sogar bis 250.000 Euro. Bei der Autoinhaltsversicherung sind Schäden bis 25.000 Euro je Fahrzeug und ohne Nachtzeitklausel abgedeckt. Auch ohne Einschränkung, falls der Pkw auf einem nicht umfriedeten Grundstück und nachts ausgeräumt wurde. Ein weiterer Pluspunkt ist die Freizügigkeit bezüglich der Versicherungsorte, denn die Versicherungssumme kann flexibel auf einzelne Standorte aufgeteilt werden.

Maklerservice und Schadenregulierung: perfekt organisiert

Der BGV bietet zudem für seine Gewerbeprodukte effiziente und vertriebspartnerfreundliche Abwicklung, automatisierte Prozesse sowie BiPRO-Standards. Die Experten im Makler-Service-Center des BGV agieren auf höchstem Niveau und just in time. Maklerbetreuer und Underwriter können Anfragen durch ihre hohe Fachlichkeit und Entscheidungskompetenz zeitnah fallentscheidend erfolgreich abschließen. Darüber hinaus unterstützt das Service-Team durch seine schnelle Erreichbarkeit.

Die Stunde der Wahrheit schlägt für jeden Makler und Kunden im Leistungsfall. Auch hier setzt der Versicherer auf Qualität und Expertise. Für eine zügige und zeitnahe Schadenabwicklung und -regulierung stattet der BGV seine Schadenmitarbeiter mit einem gewissen Handlungsspielraum aus und unterstützt bereits in der frühen Phase der Schadenbegutachtung.

Zielgruppenpotenzial Baunebengewerbe

Unter Berücksichtigung der Klassifizierung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2008 zählen zum Baunebengewerbe zum Beispiel:

  • Bauinstallation: Elektroinstallation, Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation, sonstige Bauinstallation, wie Dämm-Maßnahmen gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung, Aufzüge, Rolltreppen, automatische Türen, Drehtüren, Blitzableiter, Zäune, Feuertreppen, Geländer, Schilder, Markisen, Jalousien
  • Sonstiger Ausbau: Stuckaturen, Gipserei, Verputzerei im Innen- und Außenbereich, Bautischlerei und -schlosserei mit dem Einbau von Türen und Fenstern, Tür- und Fensterrahmen, Einbauküchen, Schränke, Treppen, Ladenbau, bewegliche Trennwände, Decken et cetera
  • Tapeziererei, Fußbodenlegen: Verlegen von Estrich, Ofenkacheln, Parkett und Holzböden, Wandvertäfelungen, Linoleum, Teppich, Gummi oder Kunststoff, Böden und Wandverkleidungen aus Marmor, Schiefer, Granit oder Terrazzo, Fußbodenschleiferei, Parkettversiegelung sowie Tapeten
  • Malerei und Glaserei für den Innen- und Außenanstrich, Korrosionsschutz, Anstrich von Tiefbauten, Glaserarbeiten einschließlich des Einbaus von Spiegeln
  • Akustikbau, Baugrobreinigung sowie die sonstige Baufertigstellung und Ausbauarbeiten, die nicht anderweitig aufgeführt werden