Die Formel für höheren Umsatz: Qualifizierte Tarife x Vermittlerkreativität

In den letzten Jahren konnten viele Lebensversicherer einen beeindruckenden Zuwachs bei den Neuanträgen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung verzeichnen. Betrachtet man die Marktentwicklung etwas genauer, zeigt sich, dass die Branche kontinuierlich in einen Krebsgang wechselt. So generieren sich in nicht wenigen Fällen Neuanträge aus einer Umdeckung der BU-Versicherung von Versicherer A zu Versicherer B.

Ein Beitrag von Alexander Schrehardt Gesellschafter-Geschäftsführer AssekuranZoom GbR

Alexander Schrehardt, Gesellschafter-Geschäftsführer, AssekuranZoom GbR

Das belegen offizielle Zahlen: Denn aktuell unterhalten in Deutschland ungefähr ein Drittel der Erwerbstätigen einen Versicherungsvertrag, um das Risiko eines Arbeitskraftverlustes abzusichern. Oder anders ausgedrückt: Circa zwei Drittel der Erwerbstätigen haben bislang keine geeignete Vorsorge für einen möglichen Verlust ihrer Arbeitskraft getroffen.

One size fits it all?

Im Berateralltag schleicht sich irgendwann eine Beratungsroutine ein. Eine Aussage, die dem Autor mit Blick auf die von ihm begleiteten Berufsunfähigkeitsfälle immer wieder erneut bestätigt wird. Natürlich ist gegen eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung der Versorgungsschicht 3 nichts einzuwenden, aber bietet das gebetsmühlenartig immer wieder angebotene Versorgungskonzept wirklich für jeden Kunden die passende Vorsorgelösung? Mit ein bisschen Gestaltungskreativität kommt einerseits mehr Farbe in den Arbeitsalltag, andererseits stellt der Vermittler seine fachliche Expertise gegenüber seinen Kunden eindrucksvoll unter Beweis.

Absicherung des BU-Risikos mit einer Basis-Rentenversicherung

Bei Abschluss einer Basis-Rentenversicherung bieten viele Vermittler ihren Kunden als tarifliche Ergänzung eine Beitragsbefreiung im Fall der Berufsunfähigkeit an. Eine gute Empfehlung! Allerdings könnte auch eine Berufsunfähigkeitsrente vereinbart und die abzugsfähigen Sonderausgaben erhöht beziehungsweise die Steuerlast des Kunden gemindert werden.

Richtig: Vor der Ergänzung einer Basis-Rentenversicherung um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung muss der Kunde über wichtige tarifliche Unterschiede und steuerrechtliche Voraussetzungen aufgeklärt werden. Nachdem der Gesetzgeber nur rentenförmige Leistungszahlungen aus einer Basis-Rentenversicherung einräumt und das Bundeszentralamt für Steuern auf das Leitbild der gesetzlichen Rentenversicherung verweist, sind BUZ-Zusatztarife der Versorgungsschicht 1 gegenüber ihren Verwandten der Versorgungsschicht 3 etwas schlanker ausgestaltet.

So kann eine Sofortleistung bei erstmaligem Eintritt der Berufsunfähigkeit ebenso wenig vereinbart werden wie eine Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos und kapitalförmige Reha-Leistungen. Wiedereingliederungs- und Umorganisationshilfen wird man vergeblich in den AVB suchen.

Allerdings sind die Beiträge zu einer Basis-Rentenversicherung bereits seit 01.01.2023 zu 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig und die Bundesregierung steht noch mit einer Änderung der stufenförmig ansteigenden Besteuerung von Leistungszahlungen in der Pflicht. So sieht der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien eine Anhebung des Besteuerungsanteils um nur noch 0,5 Prozent per annum ab dem Veranlagungszeitraum 2023 vor, das heißt, eine voll nachgelagerte Besteuerung aus Basisvorsorgeverträgen soll nicht bereits ab dem Jahr 2040, sondern erst ab dem Jahr 2060 erreicht werden.

Tarifkombination garantiert Kalkulationssicherheit

Mit ihrem Tarif Gothaer BasisVorsorge-Fonds bietet die Gothaer Lebensversicherung einen sehr interessanten Tarif für eine Kombination des steuerlichen Förderhebels mit den Renditechancen einer fondsbasierten Rentenversicherung an. Die Basis-Rentenversicherung kann um eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ergänzt werden. Erfahrene Vermittler wissen, dass der auf die Absicherung der Berufsunfähigkeitsrente entfallende Beitragsanteil immer < 50 Prozent des Gesamtbeitrages sein muss.

Immer wieder argumentieren Vermittler, dass der gegenüber einer BU-Versicherung der Versorgungsschicht 3 hohe und in den Folgejahren weiter steigende Besteuerungsanteil gegen eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung spricht.

Allerdings kann mit einer geschickten Kombination eines SBU-Vertrages der Versorgungsschicht 3 mit einer BUZ in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung die steuerliche Belastung in der Projektion gut kalkuliert werden. Während der Besteuerungsanteil von Rentenleistungen aus einer Basis-Rentenversicherung in Abhängigkeit vom Kalenderjahr des ersten Rentenbezugs steigt, sinkt der steuerpflichtige Ertragsanteil einer BU-Versicherung der Versorgung mit einer kürzeren Leistungsdauer.

Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:

Max Mustermann, 45 Jahre alt, hat sein Berufsunfähigkeitsrisiko mit einer SBU der Versorgungsschicht 3 und einer BUZ in Verbindung mit einer Basis-Rentenversicherung abgeschlossen. Für beide Versicherungsverträge hat Herr Mustermann eine Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vereinbart.

Sofern der Versicherungsfall im Jahr 2027 eintreten würde, müsste Herr Mustermann, nunmehr 50 Jahre alt, die Rentenleistung aus der selbstständigen BU-Versicherung mit einem Ertragsanteil von 18 Prozent versteuern. Der Besteuerungsanteil für die BU-Rente aus seiner Basis-Rentenversicherung würde 87 Prozent betragen. Sofern die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zugesagte Änderung der stufenförmigen Anhebung des Besteuerungsanteils für Rentenleistungen aus einem Basis-Vorsorgevertrag umsetzt, würde sich die Steuerschuld aus den Rentenzahlungen aus der Basis-Rentenversicherung sogar reduzieren.

Vereinbaren Sie eine Mini-BU-Rente!

Versierte Vermittler wissen, dass für nahtlos nachfolgende Renten aus einer Basis-Rentenversicherung der gleiche Besteuerungsanteil anzusetzen ist.

Ein Beispiel soll auch diesen Sachverhalt aufzeigen:

Versicherungsnehmer Max Mustermann erhält seit dem Jahr 2020 aus seiner Basis-Rentenversicherung eine BU-Rente. Der Besteuerungsanteil beträgt für diese Rentenleistung 80 Prozent. Im Jahr 2040 enden die Rentenzahlungen wegen Berufsunfähigkeit und der Versicherungsnehmer erhält seine Altersrente.

Nach der aktuellen Fassung des Einkommensteuergesetzes beträgt der Besteuerungsanteil im Jahr 2040 100 Prozent. Aufgrund des nahtlosen Übergangs der BU- in die Altersrente wird jedoch der Besteuerungsanteil von 80 Prozent auch für die Altersrente übernommen. Nachdem BU- und Altersrente summenmäßig regelmäßig auseinanderfallen, muss der steuerfreie beziehungsweise steuerpflichtige Anteil für die Altersrente allerdings neu berechnet werden.

Auch für den Fall, dass die Rentenleistungen nicht nahtlos ineinander übergehen, sichert ein temporärer Bezug einer BU-Rente für die spätere Altersrente noch einen Steuervorteil. Für die Konservierung dieser Steuervorteile ist die Höhe der versicherten BU-Rente ohne Bedeutung, das heißt, auch die Auszahlung der tariflichen Mindestrente von

25 Euro/Monat ist für die Sicherung von Steuervorteilen vollkommen ausreichend. Für kreative Vermittler hat die Gothaer Lebensversicherung eine eigene Internetseite zum Thema private Basisvorsorge eingerichtet. Informationen gibt es unter www.gothaer-basisvorsorge.de und natürlich bieten auch die Maklerbetreuer des Unternehmens ihre Unterstützung an.

Türöffner Fähigkeitenschutz Kids

Ungefähr 35 Prozent der Bundesbürger haben in den Pandemiejahren in Hüftgold investiert. Aber auch bereits vor der Pandemie stand der Zeigerausschlag auf der Waage dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung in vielen Fällen entgegen. Chronische Rückenbeschwerden, psychotherapeutische Behandlungsmaßnahmen oder ein nur mit Medikamenten beherrschbarer Blutdruck führen regelmäßig zu einer Antragsannahme mit vertraglichen Erschwernissen oder im Worst Case zu einer Ablehnung durch den Versicherer. Mit einer frühzeitigen Absicherung von Kindern und Jugendlichen mit einer Grundfähigkeitenversicherung kann dieses Problem umgangen werden.

Mit ihrem Tarif Fähigkeitenschutz Kids hat die Gothaer Lebensversicherung nicht nur eine altersgerechte und an die Bedarfssituation von Kindern und Jugendlichen adaptierte Versicherungslösung entwickelt, sondern die Grundfähigkeiten- mit der BU-Versicherung über eine Tarifwechseloption verknüpft. So kann die versicherte Person anlässlich des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums, aber auch anlässlich des Eintritts in das Berufsleben nach Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums ohne eine erneute Risikoprüfung aus der Grundfähigkeiten- in eine BU-Versicherung wechseln. Versicherbar ist dabei eine BU-Rente von bis zu 1.500 Euro/Monat.

Praxistipp: Sofern der Tarifwechseljoker bereits anlässlich des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums gezogen wird, kann der Versicherungsschutz anlässlich des Eintritts in das Berufsleben bereits mit einer ersten Nachversicherungsgarantie – wiederum ohne erneute Risikoprüfung – verdoppelt beziehungsweise auf maximal 2.500 Euro/Monat erhöht werden.

Kreativität zahlt sich aus…

Mit ihrem Tarifwerk liefert die Gothaer Lebensversicherung die erforderlichen Instrumente für individuelle Vertragsgestaltungen zur Absicherung des Risikos eines Arbeitskraftverlustes. Nun ist die Kreativität der Vermittler gefragt, wie mit innovativen Vorsorgelösungen nicht nur Neukunden gewonnen werden, sondern auch Empfehlungsgeschäft generiert werden kann.

Bild (2): © AssekuranZoom GbR