Die Swiss Life AG, Niederlassung für Deutschland, hat im Rahmen des aktuellen Tarif-Updates ihre Berufsunfähigkeitsversicherung für über 800 Berufe preislich deutlich günstiger gestaltet. Besonders für akademische Berufe, Studierende und Berufe aus der Human- und Zahnmedizin sowie gewerbliche und handwerkliche Berufe gibt es deutliche Vergünstigungen.
Swiss Life senkt bei ihrem BU-Angebot die Prämien für viele Berufe um deutlich mehr als zehn Prozent. Für dieses Ziel wurde die bisherige Berufsklassen-Struktur teilweise neu geordnet. "Bei insgesamt über 800 Berufen könne Swiss Life die Prämien bei gewohnt hoher Produkt- und Servicequalität attraktiver gestalten und so im Wettbewerb erneut ein deutliches Zeichen setzen, sagt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland.
Gerade in Zeiten der Inflation sei es wichtig, die notwendige Absicherung der Arbeitskraft nicht zu vernachlässigen. Mit dem Produkt-Update leiste man einen unmittelbaren Beitrag zur finanziellen Selbstbestimmung und Sicherheit der Kundschaft, so Holzer weiter.
Insbesondere profitieren akademische Berufe aus den Bereichen Wirtschaftsingenieurswesen, Informatik sowie Diplom-Betriebswirte von diesen Maßnahmen. Aber auch für viele handwerkliche Berufe und solche mit einem hohen Anteil an körperlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel bei Mitarbeitenden in der Produktion, der Pflege oder im Lager, werden die Tarife günstiger.
Mit diesem Schritt werde Swiss Life ihrer Position als eine der ältesten BU-Anbieterinnen am deutschen Versicherungsmarkt gerecht und unterstreiche zudem ihre federführende Position als Konsortialführerin in den Branchenlösungen, die allein für über 17 Millionen Erwerbstätige und deren Familienangehörige direkt Angebote unterbreiten, betont Holzer. Schließlich sei es der Anspruch, den existenziell wichtigen Schutz vor den finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit für noch mehr Menschen in unterschiedlichen Berufen und Branchen bezahlbarer und dadurch überhaupt erst möglich zu machen.
Zu den relevanten Berufen aus den beiden Branchenlösungen MetallRente und ChemieRente, die von attraktiveren Konditionen profitieren, zählen zum Beispiel Mechatroniker/-in, Maschinenbauingenieur/-in, IT-Berater/-in, Flugzeugmechaniker/-in, aber auch Controller/-in, Chemiker/-in, Projektmanager/-in, Industriemeister/-in und Angestellte von Ver- und Entsorgungsunternehmen.
Studierende deutlich bessergestellt
Insbesondere Studierende profitieren von den aktuellen Beitragsanpassungen, da hinsichtlich der Prämienhöhe und der maximal versicherbaren BU-Rentenhöhe nicht mehr zwischen Master- und Bachelor-Studierenden unterschieden wird. Bei vielen Bachelor-Studierenden führt dies zu einer Beitragsreduktion von knapp 30 Prozent. Je nach Studiengang ist zudem bereits bei Vertragsabschluss ohne wirtschaftliche Risikoprüfung eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von bis zu 1.500 Euro beziehungsweise sogar bis zu 2.000 Euro absicherbar.
Übrigens spielen auch bereits in der Zielgruppe der Studierenden die Branchenlösungen eine elementare Rolle. Da bei vielen Studiengängen der Berufsweg mit großer Wahrscheinlichkeit in bestimmte Branchen führt, wird der Zugang zur MetallRente, KlinikRente und ChemieRente bereits während des Studiums gewährt.
Mediziner*innen und medizinisches Fachpersonal profitieren besonders
Günstigere Beiträge gelten insbesondere für Berufe der Human- und Zahnmedizin sowie viele Berufe im Gesundheitswesen, darunter Chef- und Oberärztinnen und -ärzte, Fachärztinnen und -ärzte, Assistenzärztinnen und -ärzte, (Zahn-)Medizinische Fachangestellte und Krankenschwestern sowie Krankenpfleger. Damit spreche man eine große Anzahl an Berufen an, die sich über das Versorgungswerk KlinikRente absichern können, sagt Holzer. Lag der Beitrag für eine BU-Absicherung für eine Assistenzärztin zuvor beispielsweise bei knapp 38 Euro, sinkt der Beitrag nun deutlich auf rund 33 Euro (Modellrechnung Assistenzärztin, Eintrittsalter 30, Endalter 65, 12.000 Euro BU-Jahresrente, Nichtraucherin).
Highlight: Erweiterte Nachversicherungsgarantie
Eine Besonderheit speziell für Human- und Zahnmediziner/-innen ist die erweiterte Nachversicherungsgarantie, mit der die BU-Jahresrente innerhalb der ersten fünf Jahre einmalig bis auf 60.000 Euro erhöht werden kann, wenn mindestens eines der folgenden Ereignisse eingetreten ist:
- Abschluss einer anerkannten beruflichen Qualifikation,
- erstmalige Aufnahme einer hauptberuflichen freiberuflichen Vollzeittätigkeit,
- Erhöhung des jährlichen Bruttogehalts um mindestens zehn Prozent,
- nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern,
- Aufnahme eines berufsbezogenen Darlehens.
So ist zum Beispiel für eine junge HNO-Fachärztin, die in einer Fachklinik angestellt war und nun die eigene Praxis eröffnet, die Erhöhung ihrer bisherigen BU-Jahresrente von 30.000 Euro auf maximal 60.000 Euro möglich, sofern bei Antragstellung ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wurde.
Nachträglicher Einschluss der care-Option und AU-Rente mit NVG möglich
Ein weiteres Highlight ist die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeits-Option (AU) sowie die care-Option von Swiss Life ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträglich einzuschließen, sobald bei Ausübung der Nachversicherungsgarantie auch der Versicherungsschutz erhöht wird. Die AU-Rente dient als Überbrückung, mit der man bereits Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit beziehen kann, und zwar unabhängig davon, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt beziehungsweise beantragt wird.
Mit der care-Option bietet Swiss Life eine lebenslange Rente, solange Pflegebedürftigkeit besteht, wenn man beim Ablauf der Berufsunfähigkeitsversicherung pflegebedürftig ist. „Damit bieten wir einen konkreten Mehrwert, da man in jungen Jahren beim Abschluss der BU diese Optionen aus finanziellen Gründen oftmals noch nicht nutzen möchte“, erklärt Holzer. Nach einigen Jahren im Job kann man für einen Zusatzbeitrag von rund fünf Euro den Leistungsumfang deutlich ausbauen – und das ganz ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Weitere Optimierungen und Neuerungen
In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen wurden viele Regelungen weiter verbessert und erneuert. So ist die Verlängerungsgarantie nun stets bis Vertragsende nutzbar, sofern der Vertrag mindestens bis zum Endalter 60 geschlossen wurde – dies gilt auch für bereits bestehende Verträge mit dieser Garantie. Die Wiedereingliederungs- bzw. Umschulungshilfe ist nun sogar mehrfach während der Vertragslaufzeit abrufbar – auch für Bestandspolicen, die diese Hilfen bereits beinhalten. Auch die Umorganisationshilfe wird weiter verbessert. Ab sofort wird sie nur noch in den ersten sechs Monaten, nicht wie früher in den ersten zwölf Monaten, nach erfolgreicher Umorganisation mit einer erneut einsetzenden BU-Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit aus den gleichen medizinischen Gründen verrechnet – natürlich auch bei bereits existierenden Kontrakten mit Umorganisationshilfe.
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