Hochwertige BU: Man hat nur einmal die Wahl

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Für eine zukunftsorientierte Absicherung der Arbeitskraft bilden ein transparenter Antragsprozess, ein qualifizierter und für Kunden verständlicher Versicherungsschutz, eine zuverlässige Bearbeitung des Leistungsfalls und natürlich eine gewissenhafte Bedarfsermittlung die unverzichtbaren Grundlagen.

Im Rahmen einer professionellen Kundenberatung bestimmt das Vorsorgebudget des Kunden, aber auch die Annahmerichtlinie des Versicherers die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente. Für Erwerbstätige wird die maximal versicherbare Berufsunfähigkeitsrente in einen Bezug zum Nettoeinkommen des Antragstellers gesetzt. Nach den Annahmerichtlinien der Swiss Life berechnet sich das Nettoeinkommen nach der Formel Jahreseinkommen inklusive Weihnachts- und Urlaubsgeld abzüglich der Lohnsteuer. Die (anteiligen) Sozialversicherungs- oder auch Beiträge zu Versorgungswerken werden bei der Ermittlung der Bezugsgröße Nettoeinkommen nicht in Abzug gebracht.

Bis zu einem nach dieser Formel berechneten Jahresnettoeinkommen von 50.000 Euro kann das Berufsunfähigkeitsrisiko mit einer Rentenleistung von maximal 80 Prozent bezogen auf das ermittelte Nettoeinkommen der versicherten Person abgesichert werden. Für das Nettoeinkommen, das diese Grenze überschreitet, wird der maximal mögliche Versicherungsschutz mit 50 Prozent bemessen. Für Arbeitnehmerkunden mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 60.000 Euro ist eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Höhe des realen Nettoeinkommens möglich.

Transparenz im Antragsprozess

Mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts zum 01.01.2008 wurde die vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers neu gefasst. Versicherungsnehmer müssen nur Gefahrumstände, also Vorerkrankungen, Sport und Freizeitaktivitäten, Nikotinkonsum oder längere Auslandsaufenthalte, anzeigen, nach denen der Versicherer in Schriftform gefragt hat. Swiss Life hat die Antragsfragen für die Berufsunfähigkeitsversicherung somit verkürzt, präzisiert und nach der Dauer des zu berücksichtigenden Zeitraums – zwölf Monate, drei, fünf Jahre und zehn Jahre – neu gegliedert. Auch die Abfragezeiträume für einige Gesundheitsfragen wurden verkürzt.

Vor allem für Altersvorsorgeverträge der Versorgungsschicht 1 beschränkt sich der Versicherungsschutz bei einer Berufsunfähigkeit oft auf eine Beitragsbefreiung. Auch an dieser Stelle bietet Swiss Life in Abhängigkeit von der Beitragshöhe eine signifikant verkürzte Antragsprüfung. Wird in einem (Haupt-)Versicherungsvertrag mit einem monatlichen Beitrag von < 250 Euro eine Beitragsbefreiung für den Fall einer Berufsunfähigkeit beantragt, beschränkt sich die Risikoprüfung auf eine einzige Antragsfrage. Übersteigt der Monatsbeitrag für die Hauptversicherung den Grenzwert von 250 Euro, müssen in der Kundenberatung bis zu einem monatlichen Beitrag von acht Prozent BBG/GRV nur sehr verschlankte und hinsichtlich der Abfragezeiträume deutlich verkürzte fünf Antragsfragen bearbeitet werden.

Verkürzte Leistungsprüfung und Akuthilfe bei schwerer Erkrankung

Für die tarifliche Qualitätsprüfung und die Einhaltung des Leistungsversprechens läutet der Versicherungsfall für Kunden, Vermittler und auch Versicherer die Stunde der Wahrheit ein. Time is Money und kaum ein Versicherungsnehmer kann und möchte im Fall der Berufsunfähigkeit über Monate mit einer detaillierten Leistungsprüfung, unzähligen Arztanfragen und der Anforderung von Bilanzen, Gewinn-und-Verlust-Rechnungen, Ausbildungs- und Einkommensnachweisen hingehalten werden oder gar seine wirtschaftliche Existenz bedroht sehen.

Swiss Life hat deshalb seit längerer Zeit CLARA-Interviews in den Bearbeitungsprozess implementiert. Mit diesen Telefoninterviews werden wichtige Fragen mit der versicherten Person persönlich und zügig geklärt und die Bearbeitungszeit beschleunigt. Solche Telefoninterviews werden auf Wunsch der versicherten Person geführt und kommen vor allem denjenigen entgegen, die aufgrund ihrer Erkrankung mit dem Befüllen von Fragebögen überfordert sind.

Mit dieser Vorgehensweise kann die Bearbeitungszeit durchschnittlich um bis zu 50 Prozent reduziert werden. So können insbesondere bei sehr schweren Erkrankungen (zum Beispiel Krebs und laufende Chemotherapie) auch nur wenige Wochen zwischen Anmeldung des Leistungsfalles und Auszahlung der Leistung liegen. Rund 10 Prozent aller geführten CLARA-Interviews betreffen solche Fallkonstellationen.

Auch im Fall einer schweren Erkrankung der versicherten Person setzt Swiss Life auf eine schnelle Regulierung des Leistungsfalls. Mit der Akuthilfe gewährt der Versicherer in Verbindung mit einem ärztlichen Nachweis der Leistungsvoraussetzung ohne weitergehende Prüfung für die Dauer von zwölf Monaten eine Rentenleistung bei gleichzeitiger Beitragsfreistellung des Versicherungsvertrages. Dies gilt bei einer schweren Krebserkrankung, einem Herzinfarkt, einem Schlaganfall, einer hochgradigen Sehbehinderung oder Schwerhörigkeit sowie bei einem Sprachverlust. Und auf die durchgängige zwölfmonatige Leistungszahlung besteht auch dann ein Anspruch, wenn sich der Gesundheitszustand der versicherten Person während des Rentenbezugs verbessert, erklärt Stefan Holzer, Leiter Versicherungsproduktion, Swiss Life Deutschland, in diesem Zusammenhang.

Auch nach einem Schlaganfall kann die versicherte Person noch an Krebs erkranken und auch ein Herzinfarkt schließt nicht aus, dass der Versicherte später sein Seh- oder Hörvermögen verlieren kann. In Verbindung mit dem Anspruch auf Leistungen aus der Akuthilfe hat Swiss Life zusätzlich eine Multi-Event-Regelung in ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen. Somit ist für den Versicherungsnehmer der Anspruch auf die Akuthilfe auch im Fall einer weiteren schweren Erkrankung während der Vertragslaufzeit gegeben. Ausgenommen sind nur jene Erkrankungen, aufgrund derer die Akuthilfe bereits geleistet hat.

Versichern heißt nicht nur verstehen, sondern leisten, wenn es darauf ankommt. Eine Selbstverständlichkeit, wenn Kunden und Kundinnen ihrer Verpflichtung, Beiträge pünktlich zu bezahlen, jahrelang nachgekommen sind. Swiss Life hat deshalb auch in puncto Leistungsversprechen einen eigenen Maßstab definiert. Seit über 23 Jahren veröffentlicht das Unternehmen seine Anerkennungsquote: Qualität und Transparenz sind Gradmesser für Vertrauen und Sicherheit. Insbesondere beim Leistungsfall, dafür steht Swiss Life mit der bekannten Schweizer Präzision, fasst Stefan Holzer abschließend zusammen.