Das muss in den Notfallordner

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Laut dem aktuellen ERGO Risiko-Report haben 40 Prozent der Deutschen Angst vor einer schweren Erkrankung, ein Anstieg von 5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das erwartete Risiko, Opfer einer Virusepidemie zu werden, stieg sogar von 16 auf 30 Prozent. So macht die Pandemie einmal mehr deutlich, wie verletzlich der Mensch ist.

Umso wichtiger ist es, für den Ernstfall einen sogenannten Notfallordner anzulegen. Wenn sich Betroffene aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr selbst äußern können, kommen Angehörige so schnell an die wichtigsten Dokumente. Die folgende Unterlagen müssen in einem Notfallordner vorhanden sein.

Die Notfallmappe

In der sogenannten Notfallmappe sollten alle notwendigen Dokumente und Informationen abgelegt sein, die Angehörige benötigen könnten, wenn sich der Betroffene selbst nicht mehr äußern oder darum kümmern kann. Abhängig vom Alter, der Krankheitsgeschichte und auch der persönlichen Situation kann dieser unterschiedlich aussehen. Einige Informationen und Dokumente sollten aber auf jeden Fall enthalten sein:

  • Wichtige Kontaktdaten: Hierzu zählen Ärzte und nahestehende Personen, die im Notfall zu benachrichtigen sind, sowie sonstige Ansprechpartner wie beispielsweise ein Anwalt. Die Liste sollte Namen, Adressen, Telefonnummern und Mail-Adressen enthalten. Für Selbstständige kann es sich empfehlen, auch eine Liste der aktuellen Geschäftskontakte hinzuzufügen.
  • Versicherungsunterlagen: Kopien der Policen aller Versicherungen, die im Krankheits- oder Todesfall schnell benachrichtigt werden müssen. Dazu gehören: Kranken-, Zusatz-, Renten-, Lebens- und Unfallversicherungen.
  • Persönliche Angaben: Eine Kopie des Personalausweises, der Geburtsurkunde sowie die Sozialversicherungsnummer.
  • Vollmachten und Verfügungen: Hierzu gehören alle Dokumente, die Personen Befugnisse erteilen: Vorsorgevollmachten, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, Bankvollmachten sowie, wenn vorhanden, ein Testament. Letzteres empfiehlt sich allerdings nur, wenn ganz sicher kein Streit um den Nachlass droht. Ansonsten ist ein Testament in amtlicher Verwahrung beim Nachlassgericht besser aufgehoben. Dann sollte der Notfallordner einen entsprechenden Hinweis enthalten. Bei Eltern mit minderjährigen Kindern kommt noch eine Sorgerechtsverfügung hinzu. Es ist wichtig, die entsprechenden Formalitäten der Vollmachten einzuhalten, damit sie im Ernstfall auch anerkannt werden. Weitere Informationen dazu finden Interessierte hier.
  • Krankheitsgeschichte: Hilfreich ist auch eine Liste mit Krankheiten, aktuellen Medikamenten, vorhandenen Impfungen und erfolgten Operationen. Außerdem sollten Allergien notiert und, wenn vorhanden, Arztberichte und Blut- oder Organspendeausweis beigefügt werden.
  • Finanzen: Eine Übersicht aller Bankkonten, Depots, Anlagen und Beteiligungen, Kredite, Bankschließfächer und möglicher Wertgegenstände darf ebenfalls nicht fehlen. Wer Immobilien besitzt, sollte zudem Kopien der Grundbuchauszüge ablegen.
  • Digitale Daten: Dazu gehören Passwörter für Online-Banking, E-Mail-Postfächer und Social-Media-Konten. Wichtig: Zugangsdaten dürfen nicht in falsche Hände gelangen – auch nicht bei einem Einbruch. Es ist daher besser, solche Daten an einer anderen Stelle aufzubewahren, beispielsweise auf einem passwortgeschützten USB-Stick, dessen Ablageort und Passwort nur vertrauenswürdige Personen kennen.
  • Sonstige Unterlagen: Auch weitere wichtige Dokumente oder Verträge wie Mietverträge, Abonnements und Vereinsmitgliedschaften gehören in den Notfallordner, der regelmäßig auf seine Aktualität zu überprüfen ist.

Papier oder digital? Hauptsache sicher!

Ob eine Notfallmappe in Papierform oder digital, zum Beispiel auf einem USB-Stick, hinterlegt wird, muss jeder für sich selbst entscheiden. Doch es darf nicht vergessen werden, dass bestimmte Dokumente – wie die Vorsorgevollmacht, ein Testament oder eine Sorgerechtsverfügung – von Angehörigen nur verwendet werden können, wenn sie das Original  dazu vorlegen. Im Notfall-USB-Stick kann ein Hinweis zum Aufbewahrungsort enthalten sein. Immer wenn persönliche Daten und sensible Informationen hinterlegt werden, ist auf den Datenschutz zu achten und der Aufbewahrungsort sollte vor unerwünschten Zugriffen sicher sein.

Wir der Notfallordner in Papierform angelegt, sollte er an einer wenig einsehbaren Stelle aufbewahrt werden. Außerdem könnten wichtige Unterlagen in Papierform zusätzlich versiegelt werden. Enge Vertraute und nahe Angehörige sollten über den Ablageort informiert sein, damit sie im Notfall handlungsfähig sind. USB-Sticks sollten passwortgeschützt sein. Das Passwort kennen idealerweise nur engste Vertrauenspersonen. Den Ordner /USB-Stick in einem Bankschließfach oder beim Notar zu hinterlegen kann, wenn es schnell gehen muss, aufgrund der geltenden und sehr strengen Vorgaben zu unerwünschten Verzögerungen führen.