Die Absicherung von schweren Krankheiten

Die qualifizierte Absicherung der Arbeitskraft mit einer Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenversicherung ist gleichermaßen für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige eine wichtige Vorsorgemaßnahme für die persönliche Existenzsicherung.

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Nur mit dem Abschluss einer entsprechenden Vorsorgelösung kann eine (anteilige) Einkommensersatzleistung für den Fall eines (teilweisen) Verlustes der beruflichen Leistungsfähigkeit oder einer Grundfähigkeit abgesichert werden.

Zusätzliche Aufwendungen für beispielsweise eine privatärztliche Behandlung, therapeutische Maßnahmen oder auch erforderliche Umbaumaßnahmen im häuslichen Bereich im Fall einer schweren Erkrankung können mit den ratierlichen Rentenleistungen regelmäßig nicht bezahlt werden.

Mit der Ergänzung einer Berufsunfähigkeits-oder Grundfähigkeitenversicherung um eine Absicherung von schweren Krankheiten kann der Versicherungsschutz signifikant aufgewertet und die Auszahlung einer zusätzlichen Kapitalleistung bei Eintritt einer schweren Krankheit mit der NÜRNBERGER vereinbart werden.

50 versicherte Risiken

Eine Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitenversicherung kann mit dem Tarif ErnstfallSchutz-Zusatzversicherung der NÜRNBERGER um eine Absicherung von 50 schweren Krankheiten und Unfallereignissen ergänzt werden. Der Tarif zeichnet sich vor allem durch eine hohe Transparenz der Leistungsvoraussetzungen aus.

Den meisten Versicherungskunden und teilweise auch einigen Vermittlern werden sich allerdings die Tumorklassifikationen im Fall einer Krebserkrankung nicht erschließen, weiß Alexander Schrehardt, Geschäftsführer von AssekuranZoom. Deshalb setzt die NÜRNBERGER hier auf ein hohes Maß an Transparenz bei den Leistungsvoraussetzungen.

Im Gegensatz zu ihren Wettbewerbern stellt die NÜRNBERGER  ihre Leistungspflicht nicht auf einen zu klassifizierenden Tumor, sondern auf die erforderlichen Behandlungsmaßnahmen ab. Sofern ein operativer Eingriff und nachfolgend eine chemo oder strahlentherapeutische Behandlung oder auch nur eine Chemotherapie erforderlich ist, begründet dies einen Anspruch des Versicherungsnehmers auf die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung.

Für den Fall, dass ein Tumor operativ vollständig entfernt werden und auf eine flankierende chemo- und/oder eine strahlentherapeutische Behandlung verzichtet werden konnte, erhält der Versicherungsnehmer eine Teilleistung in Höhe von 50 Prozent der Versicherungssumme (maximal 25.000 Euro).

https://www.experten.de/2020/06/17/immer-wichtiger-ein-alltagsrelevanter-versicherungsschutz/

https://www.experten.de/2020/06/17/ernstfallschutz-kinder-beitragsfrei-mitversichern/

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