Widerruf: Die Möglichkeit, mit Gewinn aus der unrentablen Lebensversicherung zu kommen

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs können Versicherungsnehmer ihre Lebensversicherung mit Abschlussjahr zwischen 1994 und 2007 bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auch heute noch widerrufen.

Mit der kostenlosen Vertragsprüfung bei der Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing auf www.baumeister-rosing.de/widerruf-lebensversicherung erfahren Lebensversicherte, ob sie ihre Lebensversicherung widerrufen können. Sie erhalten zugleich eine Schätzung der Höhe ihres Rückerstattungsanspruchs. Dies bietet ihnen die lukrative Gelegenheit, aus einem unrentablen Lebensversicherungsvertrag auszusteigen.

Verbraucheranwalt und Geschäftsführer Florian Rosing klärt auf:

„Viele Lebensversicherte wissen nicht, dass ihr Vertrag betroffen ist. Sie kennen auch nicht das verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshofs, nachdem alle Lebensversicherungen widerrufen werden können, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung haben. Immerhin betrifft dies schätzungsweise 60 Millionen Lebensversicherungen.“

Die Rückerstattung der Versicherungsbeiträge bei erfolgreichem Widerruf, d.h. Rückabwicklung des Vertrages, umfasst sämtliche eingezahlte Gebühren und Pauschalen. Sogar die Zinsen bekommen Betroffene zurückerstattet, also das, was die Versicherung mit ihrem Geld während der Vertragslaufzeit erwirtschaftet hat.

Repräsentatives Beispiel:

Eine Vielzahl unserer Mandanten hat in den vergangenen Jahrzehnten durchschnittliche Summen von 20.000 bis über 40.000 EUR in ihren Versicherungsvertrag eingezahlt. Bei einer vorzeitigen Kündigung würden viele Versicherungsnehmer gerade einmal 50% der Beiträge zurückerstattet bekommen. Nach Widerruf des Vertrags können Verbraucher bis zu 130% der gezahlten Beträge erhalten. Damit liegen sie zum Beispiel bei einer Rückerstattungssumme von 32.000 EUR bei einem möglichen Zugewinn von 9.600,00 EUR. Im Vergleich zu einer Kündigung oder einem Verkauf der Lebensversicherung also ein deutlicher Gewinn.

Prüfen lassen kann sich lohnen:

Neben der Online-Prüfung auf www.baumeister-rosing.de/widerruf-lebensversicherung ist auch eine kostenlose telefonische Beratung unter 030 – 220 123 80 möglich. Gibt es einen Fehler in der Widerrufsbelehrung, haben Betroffene gute Chancen auf Rückerstattung. Das können einige tausend Euro sein.

Über die Baumeister Rosing Verbraucherkanzlei

Als digitale Anwaltskanzlei und Legal Tech-Unternehmen vertritt BRR bundesweit Verbraucher und unterstützt sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Konzernen und Versicherungen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Unsere Mission: Jedem Verbraucher einfach und schnell zu seinem Recht verhelfen – und das zu einem günstigen Preis. Kostenlose Erstgespräche und die Prüfung der Kostendeckung durch Rechtsschutzversicherer und Prozessfinanzierer sind Teil des verbraucherfreundlichen BRR Services. Die Senkung der Bearbeitungskosten und somit der Ausgaben des Mandanten erfolgt durch die integrierte Kanzleisoftware, die für die effiziente Mandatsabwicklung sorgt. Weitere Informationen unter www.baumeister-rosing.de Original-Content von: BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte übermittelt durch news aktuell