Das Ende der privaten Pflegevorsorge?

Das Ende der privaten Pflegevorsorge?
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Die Baustellentrupps sind unterwegs und demontieren die Schilder „Kinder haften für ihre Eltern“. Das Angehörigen-Entlastungsgesetz schützt die Kinder von pflegebedürftigen Eltern. Ist das das Ende der privaten Pflegevorsorge? Ist es denn für die Kinder aus ökonomischer Sicht nicht „vernünftiger“, sich in den Regress nehmen zu lassen, also aus familiärer Verbundenheit die Heimkosten zu tragen?

Die Fakten: Seit dem 1. Januar 2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Es stellt Kinder vom Regress durch die Sozialhilfe frei, wenn deren Eltern Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII erhalten. Bedingung ist: Sie dürfen nicht mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen. Nach § 1601 BGB sind Verwandte ersten Grades einander unterhaltsverpflichtet. Mit dieser Einkommensgrenze dürften ungefähr 95 Prozent aller Erwerbstätigen freigestellt werden.

Von vielen wurde das Gesetz „gefeiert“ als die längst überfällige Abschaffung einer großen Ungerechtigkeit. Die aktuell Verantwortlichen hätten in den letzten fast 20 Jahren durchaus die Gelegenheit gehabt, das Problem schon früher zu lösen. Großer Protest kam erwartungsgemäß von den Kommunen, die eine Ausgabenexplosion erwarten. Auch die Assekuranz sah sich eines ihrer wichtigsten Werbeargumente für die private Vorsorge beraubt.

Welches Problem wurde eigentlich gelöst?

Analysiert man die Daten, so treten einige Merkwürdigkeiten und Fragen zutage. Man entlaste die Angehörigen um rund 500 Millionen Euro, hieß es in einer Ankündigung. Die genauen Zahlen seien nicht bekannt. Das befremdet doch sehr. In jedem kommunalen Haushalt findet sich eine ausführliche Aufgliederung zum Produktbereich „Sozialleistungen“.

Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender, Münchener Verein Versicherungsgruppe

Dort sind zum einen die exakten Informationen über die Ausgaben für die Hilfe zur Pflege enthalten und zum anderen auch die Erträge aus „übergeleiteten Unterhaltsansprüchen“  Es dürfte nicht so schwer sein, diese Informationen für die 401 Kreise, Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland zusammenzutragen.

Macht man eine Stichprobe (Haushaltspläne 2018), stellt man fest, dass die Regressquote aus übergeleiteten Unterhaltsansprüchen (im Verhältnis zu den Leistungen aus der Hilfe zur Pflege) bei etwa 2 Prozent oder darunter liegt. Das deckt sich mit den Äußerungen vieler Kommunalverantwortlicher zum neuen Gesetz. Bei Gesamtausgaben von 4,2 Milliarden Euro, so die Angaben des Statistischen Bundesamtes aus 2016, sind das 84 Millionen Euro, also deutlich weniger als die 500 Millionen Euro, um die die Angehörigen jetzt entlastet werden sollen.

Für die geringe Regressquote gibt es stichhaltige Gründe

Zum einen ist in vielen Fällen keine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten gegeben. Zum anderen sind die Verfahren sehr aufwendig und erfordern entsprechendes Personal, das sich erst einmal ins „Verdienen“ bringen muss. Darüber hinaus nehmen möglicherweise viele Bedürftige aus Scham die Hilfe nicht in Anspruch. Zudem bedeutet Hilfe zur Pflege zu erhalten, dass das Vermögen, bis auf das Schonvermögen, aufgebraucht ist.

Wurde nicht vielmehr ein Scheinproblem gelöst?

Zumindest hat das Problem rein zahlenmäßig betrachtet bis dato nicht die Relevanz gehabt, die ihm immer zugewiesen wurde. Schon die hohen Kosten der Pflegebedürftigkeit und der damit verbundene Vermögensverzehr werden von vielen als Vernichtung der Lebensleistung angesehen. Die Inanspruchnahme von Hilfe zur Pflege ist dann quasi die finale Bestätigung dieser Vernichtung. Verwundert es dann, dass die Menschen den Weg zum Sozialamt scheuen? Das Angehörigen- Entlastungsgesetz beseitigt damit nicht eines der Kernprobleme von Pflegebedürftigkeit: den erzwungenen Verbrauch  des eigenen Vermögens!

Damit lässt sich die eingangs gestellte Frage, ob die private Pflegevorsorge obsolet wird, beantworten. Wer sein Lebenswerk, sein Vermögen, in welcher Höhe auch immer, erhalten möchte, kommt um private Vorsorge nicht herum. Die gezielte Ansprache der Pflegevorsorge unter dem Aspekt des Vermögensschutzes, am besten mit der Familie gemeinsam, ist ein sehr guter Türöffner für die Pflegeversicherung.

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Mit der Deutschen PrivatPflege entscheiden Ihre Kunden selbst, wie und wo sie gepflegt werden wollen. Die Höhe der finanziellen Absicherung wählen Ihre Kunden nach individuellem Bedarf. Gespräche mit Vertriebspartnern zeigen, dass die flexible Wahl der Pflegegelder – vor allem bei der ambulanten Pflege – stark nachgefragt wird. Das entlastet auch pflegende Angehörige. Für mehr Komfort können weitere Leistungen hinzugewählt werden.

Mit der Option Beitragsbefreiung zahlen Ihre Kunden im Pflegefall ab Pflegegrad 2 oder 4 keine Beiträge mehr. Mit der Zukunftsoption auf Höherversicherung ohne Gesundheitsprüfung hebt sich die DPP deutlich von der Konkurrenz ab.

Zu Beginn günstig einsteigen und später den Pflegeschutz bei bestimmten Ereignissen zielgerichtet und individuell ausbauen. Außerdem einzigartig am Markt: ein zusätzlicher Baustein für das stetig steigende Risiko Demenz. Die Deutsche PrivatPflege kann mit nur wenigen Eingaben online abgeschlossen werden.

Die richtige Ansprache des Kunden

Im Gespräch ist es wichtig, den Kunden aufzuklären und ihm zu verdeutlichen, dass insbesondere der gesetzliche Schutz oft nicht einmal die Hälfte der Pflegekosten deckt. Mit konkreten Beispielen sollte jeweils dargestellt werden, wie hoch die Versorgungslücke sein kann.

Wichtig ist auch, trotz des Angehörigen-Entlastungsgesetzes das eigentliche Kernthema, das dieser Problematik zugrunde liegt, zu thematisieren: Wer Hilfe zur Pflege erhält, hat vorher sein Vermögen aufgebraucht. Wer also sein Vermögen für die Erben auf jeden Fall erhalten will, kommt um eine private Vorsorge nicht herum. Angesichts von rund 3,2 Billionen Euro Erbschaftsvermögen in den nächsten 15 Jahren bleibt die private Vorsorge ein Thema.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.mv-maklernetz.de/privatkunden/pflege/privatepflegezusatzversicherung/

Mehr zum Thema in der Mai-Ausgabe des experten-Report

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