Der Bau oder der Erwerb eines Eigenheims ist für viele Menschen ein singuläres Ereignis in ihrem Leben. In aller Regel bedarf es dazu einer Finanzierung in größerem Rahmen. Unverzichtbar hierfür ist eine ausreichende Absicherung, damit bei Schicksalsschlägen (Tod des Hauptverdieners) die Immobilie nicht verloren geht.
Als Maklerversicherer der Generali in Deutschland bietet die Dialog Vertriebspartnern alles aus einer Hand. Beim Bau oder Erwerb eines Eigenheims ist nahezu jedes Risiko – vom Spatenstich bis zur Schlüsselübergabe – versicherbar: angefangen bei einer passgenauen Absicherung der Finanzierung durch eine Risikolebensversicherung über individuelle Lösungen für Bauprofis bis hin zum Schutz rund ums Eigenheim.
Die Risikolebensversicherungen der Dialog zeichnen sich durch eine einmalige Variabilität und Flexibilität aus. Drei Beitragszahlungsvarianten – laufend, gegen Einmalbeitrag oder risikoadäquat – können mit sechs verschiedenen Summenverläufen kombiniert werden: konstant, linear fallend, annuitätisch fallend, völlig frei wählbar, Zeitrente und Sparplanabsicherung. In diesem Angebot stellt der annuitätisch fallende Verlauf den Königsweg für die Baufinanzierung dar: Die Restschuld ist zu jedem Zeitpunkt exakt abgesichert, der Versicherungsnehme bezahlt während der gesamten Laufzeit keinen Euro zu viel.
Noch kürzer, noch rascher: der Baufi-Kurzantrag
Um für die Vertriebspartner und deren Kunden die Handhabung noch weiter zu verbessern, hat die Dialog den „Baufi-Kurz- antrag“ entwickelt. Er gilt für Versicherungssummen bis zu 350.000 Euro bei laufendem Beitrag (210.000 Euro bei Einmalbeitrag) und für ein Eintrittsalter bis zu 45 Jahren und ein Endalter bis zu 67 Jahren.
Das neue Konzept folgt der Devise „Einfach, schnell, verständlich“. „Einfach“ bedeutet, dass der Kunde nur noch zwei Fragen zu seinem Gesundheitszustand im Antrag beantworten muss. „Schnell“ ist die Abwicklung: Alle Anträge, die keine Rückfragen beim Vermittler oder Kunden erfordern, werden über die Dialog- Schnellschiene geleitet und innerhalb von 24 Stunden policiert. „Verständlich“ steht dafür, dass die Fragen des Kurzantrags eindeutig und kundenfreundlich formuliert und damit leicht zu beantworten sind.
Änderungsbedarf bei der Finanzierung? Kein Problem.
Die hohe Flexibilität des Dialog-Angebots beweist sich auch darin, dass ein im Nachhinein auftretender Änderungsbedarf des Kunden in seiner Baufinanzierung problemlos erfüllt werden kann. Hierzu zwei Beispiele aus der Praxis:
Ändern sich nach Ablauf der Zinsbindung Zins und Tilgungssatz, bedeutet das bei gestiegenen Zinsen in der Regel eine Verlängerung des Finanzierungszeitraums. Mit dem Risikoleben- Finanzierungstarif der Dialog kann der Makler – ohne erneute Gesundheitsprüfung – das Darlehen seines Kunden passgenau absichern und den Versicherungsverlauf exakt auf die geänderten Vertragsdaten abstimmen.
Es kann sich auch erweisen, dass der Darlehensbetrag nicht ausreicht. Stellt der Kunde während der Bauphase beziehungsweise innerhalb der ersten drei Jahre der Vertragslaufzeit fest, dass er nachfinanzieren muss, bietet die Dialog die Möglichkeit, die Versicherungssumme an den erhöhten Darlehensbetrag mit mindestens 10.000 Euro und maximal 50.000 Euro anzupassen. Mit dieser Nachversicherungsgarantie, ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung, ist das Immobiliendarlehen auch über die ursprüngliche Laufzeit hinaus präzise abgesichert.
So erfüllt die Dialog gemäß ihrem Leitsatz „Kompetenz auf Augenhöhe“ auch beim Bau oder Erwerb eines Eigenheims umfassend den Bedarf ihrer Partner und deren Kunden mit innovativen Produkten und praxisnahen Lösungen
Absicherung der Baufinanzierung Highlights Baufi-Kurzantrag
Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere
- Eintrittsalter maximal 45 Jahre,
- Endalter maximal 67 Jahre,
- Versicherungssumme maximal 350.000 Euro bei laufendem Beitrag,
- Versicherungssumme maximal 210.000 Euro
- bei Einmalbeitrag,
werden exklusiv für Baufinanzierer nur zwei Fragen zum Gesundheitszustand erhoben.
Flexibilität
Im Rahmen einer Anschlussfinanzierung oder Sondertilgung besteht die Möglichkeit, Vertragslaufzeit und Versicherungssumme an die geänderten Zins- und Tilgungssätze anzupassen. Vgl. AVB § 17a, (2).
Wechselgarantie
Zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres kann bei ansonsten gleichbleibenden Vertragsparametern von der risikoadäquaten in die konstante Beitragszahlung gewechselt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Vgl. AVB § 1, (4).
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