Seit dem 1. Juli 2019 gibt es bei der Zurich Gruppe einen erweiterten Leistungsumfang der Absicherungsmodelle gegen die finanziellen Folgen von schweren Erkrankungen.
Der erweiterte Schutz gilt für den „Eagle Star Krankheits-Schutzbrief“ und den „Eagle Star Erweiterter Krankheits-Schutzbrief“.
Auch wurden die Formulierungen verständlicher gestaltet, Krankheitsdefinitionen sowie Krankheitszeiträume überarbeitet und der Leistungskatalog für mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit überarbeitet.
Alle Leistungsverbesserungen sind für die Kunden prämienneutral. Darüber hinaus bieten beide Produktvarianten weiterhin garantierte Beiträge bei garantierten Versicherungssummen für die gesamte Laufzeit des Vertrages.
Medizinische Definitionen verbessert
In den Leistungskatalog wurde nun die Erkrankung Muskeldystrophie aufgenommen. Außerdem wird künftig bei chronischer Pankreatitis statt der bisherigen Teilleistung die Vollleistung ausgezahlt. Auch bei Diabetes Typ 1 erbringt der Versicherer künftig eine Teilleistung. Es handelt sich hierbei um eine Autoimmunerkrankung, die häufiger bei Kindern und Jugendlichen auftritt, aber Personen in jedem Lebensalter treffen kann.
Bei insgesamt 27 Erkrankungen wurde der Leistungsumfang für die Kunden verbessert und/oder der Prognosezeitraum neu definiert.
Versicherungsbedingungen rechtlich verbessert
Bisher war die Untersuchung nur durch einen in Deutschland niedergelassenen Arzt möglich. Jetzt können ärztliche Berichte und Untersuchungen durch einen in der Ärztekammer registrierten Arzt innerhalb der EU und ausgewählten Ländern durchführen lassen. Zudem werden Arztberichte neu auch in englischer Sprache akzeptiert.
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