Wer als gesetzlich Versicherter ein Medikament benötigt, muss einen Teil aus eigener Tasche zahlen. ARAG-Experten geben Tipps, wie man unnötige Zuzahlungen für Arzneimittel vermeiden kann oder wie man sich unter bestimmten Voraussetzungen sogar davon befreien lassen kann.
Dabei gilt die Zuzahlung nicht nur beim Gang in die Apotheke, sondern auch bei Online-Bestellungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Dieser Eigenanteil liegt pro Packung bei zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens aber zehn und mindestens fünf Euro.
Zuzahlungsgrenze schützt vor unzumutbarer Belastung
Um niemanden durch die Zuzahlungen unzumutbar zu belasten, gibt es Belastungsgrenzen: Versicherte müssen in einem Kalenderjahr maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen. Wer schwerwiegend chronisch erkrankt ist, zahlt ein Prozent.
Dabei werden bei der Berechnung des Bruttoeinkommens sämtliche Bruttoeinnahmen der in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen addiert. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden dann nicht nur Arzneimittel mitgezählt, sondern alle gesundheitlichen Ausgaben wie Zuzahlungen im Krankenhaus, häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel oder Krankengymnastik.
Zuzahlungsbefreiung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
Während Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von der Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel befreit sind, zahlen Kinder unter zwölf bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten die Zuzahlung.
Gleiches gilt auch bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr, denen nicht verschreibungspflichtige Medikamente vom Arzt verordnet werden.
Belege sammeln und Befreiungsantrag stellen
Wer die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht hat, Allerdings müssen Versicherte selber Belege sammeln und rechnen. Die gesammelten Belege werden dann bei der Krankenkasse eingereicht. Anschließend erhalten Versicherte einen so genannten Befreiungsbescheid für den Rest des Jahres, den man beim Arzt oder in der Apotheke vorlegt, sobald eine Zuzahlung fällig wird.
Wer feststellt, dass er die Belastungsgrenze im Vorjahr überschritten, also mehr als nötig bezahlt hat, kann die Befreiung auch rückwirkend beantragen und erhält zu viel geleistete Beträge zurück.
Arzneimittel ohne Zuzahlung
Wer nicht auf ein bestimmtes Präparat festgelegt ist, kann durchaus Geld sparen. Denn in Deutschland gibt es knapp 4.000 Medikamente mit vergleichbarer Wirkung, Zusammensetzung und Qualität, die deutlich günstiger sind und für die keine Zuzahlung geleistet werden muss. Daher lohnt es sich, beim Arzt nachzufragen und so Geld zu sparen.
Die Zuzahlung ist steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Daher lohnt es sich durchaus, Belege zu sammeln.
Preisvergleich bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten
Arzneimittel, die man auch ohne Rezept kaufen kann, wie Erkältungsmittel oder homöopathische Mittel, muss man aus eigener Tasche zahlen. Da der Preis für rezeptfreie Arzneimittel nicht staatlich festgelegt ist, also von Apotheke zu Apotheke variieren kann, kann sich ein Vergleich lohnen.
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