Vermittler müssen über Managerhaftung aufklären

Da Manager in Deutschland bei Pflichtverletzung gesetzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, müssen Vermittler künftig eine persönliche D&O-Versicherung empfehlen. Darauf weist jetzt die neue DIN-Norm 77230 hin, erklärt der D&O-Spezialanbieter VOV.

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Anzugtraegerin-bei-Sonnenaufgang-124882833-FO-Sergey-NivensAnzugtraegerin-bei-Sonnenaufgang-124882833-FO-Sergey-NivensSergey Nivens / fotolia.com

Manager müssen nach deutschem Recht auch für einfache Versäumnisse finanziell geradestehen. Entsteht dem Unternehmen ein Schaden, sind die verantwortlichen Gremien sogar dazu verpflichtet, betroffene Manager dafür zur Kasse zu bitten.

Lars Sapara, D&O-Experte von der VOV, sagt:

„Bei einem Rechtsstreit kommen schnell Kosten im fünfstelligen Bereich zusammen, die der Betroffene ohne eine Versicherung aus eigener Tasche bezahlen muss.“

Vor allem bei wirtschaftlich bedeutenden Folgen wie einer Insolvenz stehen nicht selten Forderungen von mehreren Millionen Euro im Raum. Über dieses Risiko wissen die Entscheider häufig selbst kaum Bescheid. Sie brauchen deshalb einen Vermittler, der auf diese Gefahren hinweist und eine passende Versicherung vorschlägt.

Lars Sapara dazu:

„Wer nach der neuen DIN-Norm berät, stolpert automatisch über die Haftungsfalle für Kunden, die stark exponiert sind durch ihre Stellung im Unternehmen.“

Lars Sapara rät für die beste Absicherung von Managern zu einer persönlichen D&O-Versicherung, obwohl auch viele Unternehmen inzwischen Firmenpolicen abschließen, um Gremienmitglieder zu schützen. Doch bei einer Unternehmensdeckung müssen sich die versicherten Personen eine gemeinsame Versicherungssumme teilen und dürfen die Vertragsinhalte nur selten mitbestimmen.

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