„Pflege-Bahr“ auf einen Blick

Wenn das Ziel verfolgt wird, mit einer geförderten Pflegeversicherung einen ersten eigenen Beitrag für die private Pflegefallvorsorge zu leisten, gilt es auf ausschlaggebende Konstanten des Konstrukts „Pflege-Bahr“ hinzuweisen, denn der Pflege-Bahr schließt keinesfalls eine Versorgungslücke zwischen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und den tatsächlich anfallenden Kosten für die pflegerische Versorgung.

(PDF)
Anzugtraeger-200480787-FO-Andrey-PopovAnzugtraeger-200480787-FO-Andrey-PopovAndrey Popov / fotolia.com

Wichtig ist, dass die versicherte Person das 18. Lebensjahr erreicht hat und der angebotene Versicherungstarif eindeutig mit den Begriffen „Förderpflege“, „Pflege-Bahr“ oder ähnlichen Hinweisen versehen ist.

„Pflege-Bahr“ – ein Modell, das sich lohnt?

Wenn Menschen mit hohem Alter und mit Vorerkrankungen noch keine private Pflegevorsorge abgeschlossen haben, kann es durchaus sinnvoll sein, mit der geförderten Pflegevorsorge einen eigenen privaten Schutz aufzubauen. Bei den Vorsorgetarifen des „Pflege-Bahr“ besteht ein Kontrahierungszwang, wie auch bei allen anderen staatlichen Versicherungen. Somit müssen die privaten Versicherungsgesellschaften die Anträge ohne Gesundheitsprüfung annehmen.

Wartezeiten

Grundsätzlich ist eine Wartezeit vorgesehen, in der nach Versicherungsbeginn noch keine Versicherungsleistungen beansprucht werden können. Der Gesetzgeber hat eine Wartezeit von fünf Jahren halbzwingend normiert, das bedeutet die Versicherungsgesellschaften dürfen ihre Kunden besserstellen. Einige private Kranken verzichten beispielsweise auf die Wartezeiten im Fall einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit.

Eintrittsalter

In der geförderten Pflegeversicherung ist kein maximales Eintrittsalter formal verankert. Wer jedoch älter als 55 Jahre ist, könnte Schwierigkeiten haben, eine herkömmliche private Pflegezusatzversicherung zu erhalten. Nachdem wie schon erwähnt, für die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung der Kontrahierungszwang Anwendung findet, können Interessenten nur im Fall einer bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit oder bei bereits beantragten Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit abgelehnt werden. Allerdings steigen mit dem Eintrittsalter auch die Beiträge und eine Kosten-Nutzen-Betrachtung kann unter Umständen gegen einen Vertragsabschluss sprechen.

Nachversicherungsoptionen

Wenn Eltern sich für den Abschluss einer geförderten Pflegezusatzversicherung entscheiden, kann über eine Kindernachversicherung auch der eigene Nachwuchs in den Versicherungsschutz aufgenommen werden ((§ 198 VVG bzw. § 24 MB/GEPV 2013). Allerdings können bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dafür keine staatlichen Zulagen in Anspruch genommen werden.

Beantragung der Förderung

Nach Abschluss des Versicherungsvertrages übernimmt der private Krankenversicherer die Formalitäten rundum die staatliche Förderung. Dementsprechend wird der Förderbetrag von der sogenannten Zulagenstelle auch direkt an das Versicherungsunternehmen ausbezahlt. Wurde zum Beispiel ein Monatsbeitrag in Höhe von 15,00 Euro für die geförderte Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, zahlt der Versicherte 10,00 Euro monatlich und die Zulagenstelle 5,00 Euro.

https://www.experten.de/2019/02/20/private-vorsorge-mit-dem-pflege-bahr/

https://www.experten.de/2019/02/20/stolperfalle-pflege-bahr/

https://www.experten.de/2019/02/20/nachfrage-mit-angezogener-handbremse/

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Aerztin-170542456-AS-Jacob-LundAerztin-170542456-AS-Jacob-LundJacob Lund – stock.adobe.comAerztin-170542456-AS-Jacob-LundJacob Lund – stock.adobe.com
AssekuranZoom

EGO Top: Neue Zielgruppen mit verkürztem Antrag akquirieren

Drehen wir das Rad der Zeit ein paar Monate zurück. Die Republik und ihre Bewohner waren mit hohen Fallzahlen bei den Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-II-Virus und seinen Mutanten belastet. Schwere Krankheitsverläufe stellten vor allem Ärzte und Pflegepersonal in den Kliniken, und hier insbesondere auf den Intensivstationen, vor große Herausforderungen.
marcela_net / pixabaymarcela_net / pixabay
AssekuranZoom

Können Studenten berufsunfähig werden?

Alexander Schrehardt von AssekuranZoom nimmt das Berufsunfähigkeitsrisiko von Studenten unter die Lupe.

Young businesswoman relaxing at workplace in officeYoung businesswoman relaxing at workplace in officePixel-Shot – stock.adobe.comYoung businesswoman relaxing at workplace in officePixel-Shot – stock.adobe.com
AssekuranZoom

Strategische Vorsorge­beratung sichert Erfolg

Für BU-Antragsteller, die an Depressionen oder anderen schweren beziehungsweise chronischen Krankheiten leiden, dreht sich der Daumen des Antragsprüfers oftmals schnell nach unten. Dies könnte aber in vielen Fällen vermieden werden. Die Bayerische bietet mit ihrem Tarifwerk engagierten Vermittlern dafür leistungsstarke Instrumente.

Professional carpenter woman choosing and preparing wood at steeProfessional carpenter woman choosing and preparing wood at steedusanpetkovic1 – stock.adobe.comProfessional carpenter woman choosing and preparing wood at steedusanpetkovic1 – stock.adobe.com
Advertorial

Deutsche Handwerker BU: Für Handwerker und körperlich Tätige

Eine BU für alle, die ihr Handwerk verstehen? Der MV träumt nicht, sondern macht Nägel mit Köpfen. Nutzen Sie neue Vertriebschancen für Ihre Kunden - auch aus dem Nichthandwerk - mit zwei Tarifen, die drei Ziele erfüllen: Arbeitskraftabsicherung, Wahrung der Existenz und Vermögensschutz.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.