Sich gegenseitig absichern für den Todesfall - das ist Sinn und Zweck einer Absicherung von Partnern über eine Risikolebensversicherung. Doch es gibt unterschiedliche Varianten, wie dieses erfolgen kann. Je nach Lebenssituation und Absicherungswunsch ist die eine oder andere Form von Vorteil.
Verbundene Partnerversicherung
Wenn man zum Beispiel Kinder hat oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu betreuen ist, muss die Betreuung natürlich auch nach einem Unglücksfall weiterhin gewährleistet sein. Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung wird ein Vertrag für zwei (oder mehrere) Personen abgeschlossen. Dafür fällt auch nur eine Prämie an, d.h. der Tarif ist besonders günstig.
Im Gegensatz zu einer normalen Risikolebensversicherung ist es einem Versicherungsnehmer nicht ohne weiteres möglich, den Begünstigten im Todesfall zu ändern, schließlich handelt es sich hierbei um eine gegenseitige Absicherung.
Der Nachteil: Verstirbt einer der Versicherten, erhalten die Begünstigten die vereinbarte Versicherungssumme. Damit endet aber auch der Versicherungsschutz für alle weiteren Vertragsbeteiligten! Das bedeutet konkret: Die Versicherungssumme wird bei einer verbundenen Risikolebensversicherung nur ein einziges Mal ausgezahlt. Sterben beide Versicherte, beispielsweise bei einem Autounfall, kommt nur die einfache Summe zur Auszahlung. Gerade Familien mit Kindern sollten daher überlegen, ob separate Verträge nicht sinnvoller sind. Für Eheleute ohne Kinder oder Geschäftspartner, die sich gegenseitig absichern möchten, ist sie eine gute Wahl.
Separate Verträge
Jeder Partner schließt eine Risikolebensversicherung auf sein eigenes Leben ab und setzt den Partner als Begünstigten ein. Das bedeutet zwar, dass anders als bei der Partner-Versicherung zwei Prämien anfallen, dafür besteht aber größtmögliche Flexibilität. Im Falle einer Trennung zum Beispiel nimmt jeder seinen eigenen Vertrag einfach mit und ändert lediglich die Bezugsberechtigung. Ein weiterer Vorteil: Bei gleichzeitigem Versterben beider Partner werden auch beide Summen an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Der Nachteil: Bei unverheirateten Paaren sind die Auszahlungen aus der Risikolebensversicherung erbschaftssteuerpflichtig, wenn der Freibetrag von 20.000 Euro ausgeschöpft ist. Bei Ehepaaren liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro.
Steuerclever: Über-Kreuz-Versicherung
Bei dieser Variante der Absicherung zahlt der Versicherungsnehmer für die eigene Absicherung, sollte der Partner versterben. Er ist also zur gleichen Zeit Beitragszahler und Versicherungsnehmer, während der Partner die versicherte Person ist. Im Todesfall des Partners erfolgt dann juristisch gesehen kein Erbe, sondern die Leistung aus dem eigenen Hinterbliebenenschutz. Die Versicherungssumme gilt also als Vertragsleistung und ist damit steuerfrei. Gerade bei größeren Erbsummen ist dies interessant, da die Freibeträge oft nicht ausreichen, um alle Vermögensgegenstände abgabenfrei zu transferieren.
Der Trick: Partner sichern sich bei dieser Variante gegenseitig ab, wenn jeder einen Vertrag mit dem anderen als versicherter Person abschließt. So vermeiden vor allem unverheiratete Paare die Erbschaftssteuer.
Der Nachteil: die „versicherte Person“ ist, da Vertragsgegenstand, schwieriger zu ändern, wenn man dies bei einer eventuellen Trennung möchte, als der „Bezugsberechtigte“.
Weiter Informationen zu Risikolebensversicherung hier.
Bild: © goodluz / fotolia.com
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