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Weitere News
Anzugtraeger-Wuerfel-224073667-FO-Gajus
Gajus / fotolia.com (2) © Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala
08.03.2019
Urteile
Keine Spekulation mit dem Tod durch Übertragung der LV
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 27. Juni 2018, Az. IV ZR 222/16) entschied, dass für die Versicherung des Lebens eines anderen es auch später der Zustimmung dieser versicherten Person (VP) bedarf.
Paerchen-nachdenklich-57845649-FO-goodluz
21.04.2016
Advertorial
Partnerversicherung: verbunden, einzeln oder über Kreuz?
Sich gegenseitig absichern für den Todesfall - das ist Sinn und Zweck einer Absicherung von Partnern über eine Risikolebensversicherung. Doch es gibt unterschiedliche Varianten, wie dieses erfolgen kann. Je nach Lebenssituation und Absicherungswunsch ist die eine oder andere Form von Vorteil.