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Korrekte bAV-Berechnung bei Teilzeitkräften

Immer häufiger landet die Frage nach der Berechnung der Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigung vor Gericht. Meist gerät dabei die Versorgungsordnung in den Fokus, bei der eine Vielzahl an Regelungen und Gestaltungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sind.

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Prävention vor Therapie

Die Versorgungsordnung regelt die im Rahmen einer betrieblichen Krankenversicherung ausgelobten Versorgungsleistungen. Sie darf jedoch nicht Gegenstand der Beratung durch einen Versicherungsmakler sein.