Die VOTUM-Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung bestätigt den Bericht des Versicherungsombudsmanns über die weiterhin äußerst geringe Anzahl von Beschwerdefällen.
Obwohl der BGH Jahresentgelte für Bausparverträge für unzulässig erklärt hat, berechnen 10 von 17 Bausparkassen weiterhin diese Gebühren oder erstatten diese nicht vollständig, ergibt eine Finanztest-Abfrage bei allen Bausparkassen.
Laut dem jüngst veröffentlichten Tätigkeitsbericht der anerkannten Schlichtungsstelle wurden nur 331 zulässige Beanstandungen über den Berufsstand bearbeitet. Bezogen auf Millionen vermittelter Versicherungsverträge liegt damit die Beschwerdequote im Promillebereich.
Die Schlichtungsstelle für die gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung hat nun ihren Tätigkeitsbericht für das Kalenderjahr 2019 vorgelegt.
Die Beschwerdequote über Versicherungsvermittler lag im vergangenen Jahr gerade mal bei 0,67 Prozent. Dies geht aus dem Tätigkeitsbericht des Versicherungsombudsmanns hervor.